Bundesgericht

Erpresser blitzen beim Bundesgericht ab

· Online seit 26.05.2023, 12:39 Uhr
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von drei Männern im Zusammenhang mit einer Erpressung im Wesentlichen bestätigt. Der Haupttäter liess einen früheren Fitnessclub-Betreiber über Mittelsmänner massiv bedrohen, weil dieser ihn in einem Strafverfahren wegen illegalen Doping-Mitteln schwer belastet hatte.
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Das Erpressungs-Opfer wurde Anfang 2015 mit Hilfe der Mittelsmänner dazu gebracht, dem Haupttäter 90'000 Franken zu zahlen und seine Aussagen gegen diesen im laufenden Strafverfahren zurückzuziehen. Durch eine Telefonüberwachung weiterer Personen flog die Erpressung auf, so dass es zum vorliegenden Verfahren kam. Dies geht aus drei am Freitag veröffentlichten Urteilen des Bundesgerichts hervor.

Das höchste Schweizer Gericht hat beim Haupttäter lediglich die vom Aargauer Obergericht verhängte Ersatzforderung von 80'000 Franken aufgehoben. Ansonsten hat es den Schuldspruch wegen Erpressung, Nötigung und qualifizierter Widerhandlung gegen das Sportförderungsgesetz bestätigt. Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken.

Bei einem weiteren Verurteilten, der das Opfer aufsuchte und es bedrohte, muss das Obergericht die Strafe neu festsetzen. Es bleibt jedoch bei einer Verurteilung wegen Gehilfenschaft zur Erpressung.

Zu keiner Änderung kommt es bei einem ebenfalls involvierten Bar-Betreiber, der mithalf, die Fäden zu ziehen. Das Bundesgericht hat ihn der Gehilfenschaft zur Erpressung und Nötigung für schuldig befunden. Dafür wird er mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 300 Franken und einer Busse von 10'000 Franken verurteilt.

(Urteile 6B_1137, 1149, und 1150/2020 vom 17.4.2023)

(sda)

veröffentlicht: 26. Mai 2023 12:39
aktualisiert: 26. Mai 2023 12:39
Quelle: ArgoviaToday

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