Positiver Test

Erster Fall von Vogelgrippe im Aargau bestätigt

14.03.2023, 13:42 Uhr
· Online seit 24.02.2023, 09:48 Uhr
In Döttingen wurde eine Lachmöwe positiv auf die Aviäre Influenza – also Vogelgrippe – getestet. Es ist der erste bestätigte Fall bei einem Wildvogel in diesem Winter im Aargau.
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Der Kantonale Veterinärdienst habe eine Meldung zu «einer neurologisch auffälligen, sich im Kreis drehenden Möwe erhalten», schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Freitag. Ein Tierarzt habe das Tier in der Folge eingeschläfert. Eine externe Laboruntersuchung habe den Vogelgrippeverdacht bestätigt.

Massnahmen zum Schutz von Hausgeflügel in Kraft

Vogelgrippefälle bei Wildvögeln waren bereits in anderen Kantonen festgestellt worden, der Bund hat deshalb im vergangenen November die ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt und Schutzmassnahmen angeordnet. Damit sollen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindert werden, um dort eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Vorerst bis am 15. März müssen Geflügelhalter deshalb unter anderem ihre Tiere zum Beispiel mit Netzen über dem Auslauf oder Innen-Haltung vor Kontakt mit Wildvögeln sichern, Futter- und Tränkestellen müssen ebenfalls geschützt werden. Ausserdem müssen Hygieneschleusen eingerichtet sein und der Zugang zur Tierhaltung eingeschränkt werden, Verdachtsfälle sind zudem meldepflichtig.

Trotz des Fundes in Döttingen verzichte man zurzeit an weitergehenden Massnahmen, schreibt der Kanton in seiner Mitteilung weiter.

Das kannst du tun

Der aktuelle Virusstamm H5N1 ist auf Menschen nur in den seltensten Fällen übertragbar. Trotzdem sollte man Wildvögel grundsätzlich nicht anfassen. Wenn du einen kranken, verletzten oder toten Wildvogel findest, solltest du ihn der zuständigen Jagdaufsicht melden. Diese ist auf der Website deiner Gemeinde aufgeführt. Fange Tiere nicht selbst ein und bringe sie nicht zum Tierarzt.

veröffentlicht: 24. Februar 2023 09:48
aktualisiert: 14. März 2023 13:42
Quelle: ArgoviaToday

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