Justiz

Fall von Aargauer Luxus-Autohändler landet erneut beim Obergericht

· Online seit 08.06.2023, 12:01 Uhr
Das Aargauer Obergericht muss im Fall eines wegen mehrfachen Betrugs verurteilen Autohändlers über die Bücher. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft weitgehend gutgeheissen und die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen.
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Das Obergericht verurteilte den Mann im Juni 2021 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 320 Tagessätzen zu 100 Franken. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem für Urkundenfälschung, mehrfachen Betrug und Veruntreuung sowie der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Was ist passiert?

Der heute 51-jährige Schweizer hatte in Dintikon AG die Garage «SAR Premium Cars» betrieben, in der er Luxusautos zum Leasing angeboten hatte. Die Leasings liefen über eine Finanzfirma. Sein Leasingsystem mit unüblich grosszügigen Konditionen zog zwar viele Kunden an – führte aber längerfristig zu riesigen Verlusten.

Nach dem Konkurs im Juli 2011 betrugen die ungedeckten Gläubigerforderungen über 36 Millionen Franken. Der Verurteilte versuchte mit allen Mitteln, die Schulden zu vertuschen und das Geschäft am Laufen zu halten. Irgendwann verlor die Partnerfirma allerdings die Geduld.

Keiner Schuld bewusst

Das Bundesgericht hat die Rügen der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen gutgeheissen. Die Beschwerde des Mannes hat es hingegen abgewiesen. Er verlangte – wie bereits bei den vorangegangenen Instanzen – einen Freispruch.

(red./SDA)

veröffentlicht: 8. Juni 2023 12:01
aktualisiert: 8. Juni 2023 12:01
Quelle: ArgoviaToday

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