Fertig Ferien: Die wichtigsten Corona-Infos rund um den Schulstart
Viele der bisher geltenden Massnahmen bleiben weiter bestehen. Bei einigen gibt es allerdings Anpassungen an die aktuelle Lage.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in den Schulen erfuhr seit Beginn der Pandemie immer wieder Lockerungen, gefolgt von erneuten Verschärfungen. Lange mussten nur bestimmte Schulstufen respektive Kinder über zwölf Jahre eine Maske tragen. Ab dem 10. Januar gilt nun allerdings für alle Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse der Primarschule aufwärts sowie für alle Erwachsenen in den Innenräumen von Schulen eine Maskenpflicht.
Quarantäne
Auch bei den Quarantäneregelungen gibt es zum Schulstart einige Änderungen. Neu wird eine sofortige Klassenquarantäne angeordnet, sobald es innerhalb einer Schulklasse drei positive Fälle innert fünf Tagen gibt. Die Klassenquarantäne tritt in Kraft, ohne dass die restlichen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Ausbruchsmanagements vorher durchgetestet werden, wie das bisher teilweise der Fall war.
Die Quarantäne dauert allerdings weniger lange als bis anhin: Wie viele andere Kantone hat auch der Aargau auf Empfehlung des Bundes hin die Dauer der Quarantäne von zehn auf sieben Tage verkürzt. Dies gilt auch für Schulklassen. Von der Quarantäne grundsätzlich befreit sind wie bisher geimpfte und genesene Personen (Ausnahmefälle bei der Omikron-Variante).
Repetitives Testen
Das regelmässige respektive «repetitive» Testen an den Schulen wurde vom Kanton vor wenigen Tagen bis auf Weiteres eingestellt. Dies, weil der Bund empfohlen hat, die Ressourcen für das repetitive Testen vermehrt für das Gesundheits- und Betreuungswesen – also beispielsweise für Spitäler, Alters- und Pflegeheime – einzusetzen. Wegen der beschränkten Laborkapazitäten kann deshalb das repetitive Testen für Schulen und Betriebe im Kanton Aargau nicht mehr angeboten werden.
Keine Schul- oder Klassenlager
Schulen – und damit vor allem Lehrerinnen und Lehrer – sind angehalten, auf Schul- und Klassenlager zu verzichten. Der Regierungsrat empfiehlt dies aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage vor allem bei Lagern in Unterkünften mit Mehrbettzimmern. Wer trotzdem ein Lager durchführen will, muss sicherstellen, dass alle teilnehmenden Personen, egal Kinder oder Erwachsene, unmittelbar vor Abreise über ein gültiges Covid-Zertifikat oder ein aktuelles, von einer Fachperson ausgestelltes negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) verfügen.
Das gilt für die Lehrpersonen
Alle obengenannten Massnahmen – also Maskenpflicht in Innenräumen, Zertifikatspflicht bei Schullagern und die Anpassungen bezüglich Klassenquarantäne – gelten auch für Lehrpersonen. Hinzu kommt, dass erwachsene Personen, die an einer Schule tätig sind, eine Maskendispens haben und nicht geimpft oder genesen sind, sich wöchentlich einem PCR-Test unterziehen müssen.
Hier werden die Informationen zu den aktuellen Massnahmen gesammelt und laufend aktualisiert.
(umt)