Quelle: Tele M1 / CH Media Video Unit / Jeannine Merki
Das Interesse war riesig am vergangenen Montag, als der Prozess gegen den Angeklagten in Solothurn über die Bühne ging. Medien aus der ganzen Schweiz berichteten, auf der Tribüne kamen sich Geschädigte der zahlreichen Brände und Freunde des Beschuldigten sehr nahe.
Quelle: Tele M1
Der Prozess
Während die Verteidigerin einen vollumfänglichen Freispruch aus Mangel an Beweisen forderte, konnte die Staatsanwaltschaft mit zahlreichen Beweisen aufwarten: Handydaten, Bilder von Überwachungskameras, DNA-Spuren an Tatorten, Lügen des Angeschuldigten – die Indizien sind zahlreich und stark, zumal der Beschuldigte kaum plausible Alternativ-Erklärungen vorlegen konnte. Die Staatsanwaltschaft verlangt 15 Jahre Haft – als mögliches Motiv gilt Liebeskummer. Er habe seinen Schwarm, der wie er Feuerwehrmann war, öfters sehen wollen.
Das Urteil
Nun hat das Amtsgericht das Urteil gesprochen, es verurteilt den 35-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 5 Monaten wegen mehrfacher Brandstiftung, mehrfacher versuchter Brandstiftung, mehrfacher Tierquälerei und mehrfachem Hausfriedensbruch. Dazu kommen 90 Tagessätze à 120 Franken, Schadenersatzzahlungen und die Verfahrenskosten – insgesamt 181'000 Franken.
Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Brände gelegt hat und nicht unbekannte Dritte, wie es die Verteidigung nahelegte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – bei einem Weiterzug wäre das Solothurner Obergericht die nächste Instanz.
Das Motiv
Das Gericht könne nicht zu 100 Prozent sagen, was das effektive Motiv für die Taten gewesen sei. Wahrscheinlich aber ging es dem Täter um Anerkennung innerhalb der Feuerwehr. Auch die gesuchte Nähe zu seinem Schwarm innerhalb der Feuerwehr könnte ein möglicher Grund gewesen sein, erklärte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung.
Staatsanwaltschaft zufrieden
«Uns war es wichtig, dass es bei allen 12 Bränden zu einem Schuldspruch gekommen ist, daher sind wir sehr zufrieden mit dem Urteil», sagte Staatsanwalt Raphael Stüdi gegenüber Tele M1. Die etwas mildere Strafe sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht zentral.
Verteidigung zieht Urteil höchstwahrscheinlich weiter
Die Strafe sei sehr hart und sehr hoch, erklärte die Rechtanwältin Corinne Saner gegenüber Tele M1. Sie sei erstaunt, dass es in allen 12 Fällen zu einer Verurteilung wegen Brandstiftung gekommen sei, weil «meiner Meinung nach der Beschuldigte zumindest in einem Fall ein Alibi hatte. Zudem gibt es im Gesamten Fall eigentlich nur Indizien und keinen einzigen direkten Beweis».
Ihr sei zudem aufgefallen, dass es Widersprüche gebe zwischen dem Spurenbericht und dem Polizeilichen Schlussbericht. Sie wolle jetzt erst einmal das schriftliche Urteil abwarten und studieren, ein Weiterzug ans Obergericht sei zum jetzigen Zeitpunkt aber «höchstwahrscheinlich».
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