Diebstahl und Betrug

Filialleiterin bereichert sich mit Volg-Märkli, Zigaretten und Bargeld

· Online seit 17.10.2022, 08:31 Uhr
In ihrer Tätigkeit als Filialleiterin hat eine Aargauerin in einem Volg mehrere Bon-Hefte mit geklauten Volg-Märkli gefüllt und so Bargeld ergattert. Dumm nur: Die Überwachungskamera hielt die Aktion auf Bild fest. Nun wurde die Filialleiterin verurteilt.
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Mehrere leere Volg-Bon-Hefte hat die Leiterin einer Volg-Filiale im Aargau laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft als «voll» im Kassensystem eingebucht, jeweils zehn Franken pro Heft aus der Kasse entnommen und sich so unrechtmässig in ihre eigene Tasche gesteckt. «Konkret hat die Beschuldigte jeweils lediglich die letzte Seite des Bon-Heftes mit Marken beklebt, da diese in der Kasse abgelegt wird», heisst es im Strafbefehl weiter. Den Rest Heftes habe sie im Abfall entsorgt.

Überwachungskamera überführt Filialleiterin

Im Januar 2022 konnte die Überwachungskamera zwei solche Vorfälle festhalten. Zu sehen ist gemäss Strafbefehl, wie die Volg-Filialleiterin im Kassenbereich zwei Marken-Hefte aus der Schublade nimmt und auf der letzten Seite Marken im Wert von 100 Franken einklebt. «Die Quittungsseite mit den Marken wurde darauf ordnungsgemäss im Kassensystem eingetragen, gestempelt und abgelegt.» Die restlichen und leeren Seiten der Bon-Hefte seien später von einer Volg-Mitarbeiterin im Abfalleimer aufgefunden worden. Im Zeitraum eines halben Jahres las die verurteilte Filialleiterin insgesamt 122 Bon-Hefte ein und entnahm der Kasse so 1120 Franken. Wie viel davon in ihre eigene Tasche floss, ist laut Strafbefehl unklar. Mit mindestens 150 Franken habe sie sich jedoch nachweislich bereichert.

Auch Bargeld und Zigaretten verschwanden

Weiter konnte bei einer internen Kontrolle der Aargauer Volg-Filiale festgestellt werden, dass im Tresor des Ladens ein Betrag von 650 Franken fehlte. Weil die Filialleiterin verantwortlich für diesen Tresor ist, habe sie das Bargeld an sich genommen, «um sich damit unrechtmässig selbst zu bereichern», heisst es im Strafbefehl weiter.

Zu guter Letzt fehlten auch Zigarettenpackungen einer bestimmen Marke anlässlich einer Inventur. Für die Aargauer Staatsanwaltschaft ist klar: «Die Filialleiterin ist die die einzige Mitarbeiterin, welche diese Zigarettenmarke konsumiert.» Sie habe im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 19. Januar 2022 immer wieder während der Arbeit Zigaretten – insgesamt 54 Packungen im Wert von über 400 Franken – an sich genommen, ohne dafür zu bezahlen.

Happige Geldstrafe

Die Filialleiterin wurde nun wegen Diebstahls und Betrug zu einer bedingten Geldstrafe von 7200 Franken (bei einer Probezeit von zwei Jahren) verurteilt. Zudem erhielt sie eine Busse von 1500 Franken und muss zudem die Gebühren für den Strafbefehl in der Höhe von 900 Franken ebenfalls bezahlen.

veröffentlicht: 17. Oktober 2022 08:31
aktualisiert: 17. Oktober 2022 08:31
Quelle: ArgoviaToday

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