Quelle: TeleM1
Die Fitnesscenter-Kette «CleverFit» verspricht ihren Kunden Fitness pur. Doch nicht nur die sportlichen Aktivitäten bringen sie ins Schwitzen, sondern auch die Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese hat die Fitnesscenter-Kette angepasst, ohne ihre Kunden darüber zu informieren. Die neuen AGB besagen, dass bei einer vorübergehenden Schliessung oder Teilschliessung kein Anspruch auf eine Rückerstattung für die im Voraus bezahlten Entschädigungen bestehen. Auch wird auf eine kostenlose Verlängerung der Mitgliedschaft oder auf anderweitige Modifikationen vertraglicher Leistungen verzichtet.
Pascal Jörg, der selbst mehrere Fitness-Studios betreibt, hat in Bezug auf die Corona-Situation Verständnis für die neuen AGB von «CleverFit». Doch die AGB beziehen sich nicht nur auf die Corona-Situation, sondern auch auf einen Umbau oder eine Schliessung: «Ich habe auch Verständnis, wenn man kein Geld zurückbekommt. Aber mindestens eine Aboverlängerung kann man dann dem Kunden anbieten», so Jörg.
Was man in so einem Fall machen muss und wie sich «CleverFit» gegenüber Tele M1 zu den neuen Bedingungen äussert, erfährst du im Video.
(red.)