Strafbefehl

Frau verbrennt Weihnachts-Gesteck im Garten-Cheminée – 100 Franken Busse

20.03.2023, 08:33 Uhr
· Online seit 19.03.2023, 07:05 Uhr
Kurz nach Weihnachten will eine 55-Jährige «alte Dinge» in ihrem Cheminée im Garten verbrennen. Dass es sich dabei jedoch um Gegenstände handelte, welche man nicht verbrennen darf, bemerkte sie spätestens zu dem Zeitpunkt, als ein Strafbefehl ins Haus flatterte.
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Am 7. Januar 2023 kurz vor Mitternacht feuerte eine Frau im Raum Zofingen das Cheminée im Garten ihres Mehrfamilienhauses an. Das Ziel der 55-Jährigen war es, «alte Dinge» zu verbrennen, welche sie nicht mehr haben wollte. Dass sie hierbei gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz verstösst, hätte der gebürtigen Kolumbianerin wohl bewusst sein müssen.

Kolumbianerin verbrennt Weihnachts-Gesteck

Konkret handelte es sich bei den genannten «alten Dingen», wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau heisst, um Weihnachts-Gesteck aus Tannenästen sowie einem kleinen Regal. Bei beidem handelt es sich um Dinge, welche nicht für die Abfallverbrennung vorgesehen sind. Die Beschuldigte hat somit sorgfaltswidrig gehandelt, indem sie sich nicht darüber informiert hat, ob sie das Weihnachts-Gesteck aus Tannenästen und das Regal in ihrem Garten-Cheminée verbrennen darf. Diese sind laut Gesetz aus umwelttechnischen Gründen speziell zu entsorgen. Durch Recherchen wäre die falsche Entsorgung somit vermeidbar gewesen.

Die 55-Jährige wird deshalb zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Weiter kommen für sie Gebühren in der Höhe von insgesamt 247 Franken zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 19. März 2023 07:05
aktualisiert: 20. März 2023 08:33
Quelle: ArgoviaToday

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