Ein heute 23-jähriger Mann wollte im vergangenen Jahr mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern zu seinen Eltern ziehen. Seine Frau hingegen wollte keinen Umzug zu den Schwiegereltern. Über mehrere Monate hinweg wurde der Wohnortwechsel in der Beziehung immer wieder zum Thema. Seine Frau blieb jedoch hartnäckig und wollte im Bezirk Bremgarten bleiben.
Bedrohungen und Beschimpfungen über Monate hinweg
Laut eines Strafbefehls der Aargauer Staatsanwaltschaft verliefen die Gespräche nicht friedlich. Immer wieder kam es zwischen den beiden zu verbalen Auseinandersetzungen. So sagte der Mann, dass sie mit zu seinen Eltern ziehen müsse, weil er sie sonst zurück in ihr Herkunftsland bringen würde. Darüber hinaus behauptete er, dass er das einfach tun könne, weil er ihre Papiere besorgt hätte. Dazu drohte der 23-Jährige seiner Gattin, dass er sie hinter seinem Auto durch die ganze Stadt ziehen würde, wenn es denn sein müsse.
Weiter drohte der Mann damit, dass er seiner Frau «acht Mal in den Kopf schiessen werde». Es blieb allerdings nicht nur bei Drohungen, der Mann wurde auch handgreiflich. Er klemmte ihr den Arm leicht in der Balkontüre ein, packte sie ein anderes Mal am Hals oder drückte ihr seine Hand auf den Mund, damit sie schweigt.
Ehefrau blieb standhaft
Mit seinen Äusserungen und Handlungen wollte er bezwecken, dass seine Frau dem Umzug zustimmt. Sie blieb jedoch – auch nach all den Drohungen und Taten – bei ihrer Meinung. Sie wollte partout nicht umziehen. Der 23-Jährige äusserte gegenüber seiner Frau noch, dass «sie hässlich und scheisse» sei. Im Weiteren sagte er ihr, dass er ihrer Familie etwas antun würde und schüchterte sie damit ein.
Dem 23-jährigen Aargauer wird mehrfache versuchte Nötigung vorgeworfen. Er wird per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 3300 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben während einer Probezeit von 2 Jahren. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 800 Franken und Gebühren von 815 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.