Ende April dieses Jahres ist eine 38-jährige Aargauerin mit ihrem Hund an der Reuss im Freiamt spazieren gegangen. Der Vierbeiner war mit einer Flexi-Leine am Halsband angeleint. Auf der Höhe einer Schafweide riss sich der Hund plötzlich mit der Leine von seiner Halterin los, sprang über den Zaun und packte ein dort verweilendes Lamm in den Hals.
Lamm überlebt Beiss-Attacke
Die 38-Jährige rannte dem Hund zwar hinterher, konnte ihn aber erst einholen, als er sich schon am Lamm verbissen hatte. Nach dem Beissvorfall hatte das junge Schaf zwei kleine Verletzungen an der Vorderseite seines Halses. Allerdings musste es nicht tierärztlich versorgt werden. Als Aufsichtsperson hätte die Frau aber ihren Hund jederzeit unter Kontrolle halten sollen.
Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hörte der Vierbeiner damals noch nicht auf ihre Kommandos, daher musste sie ihn an der Leine führen. «Da die Frau während des Spaziergangs zu wenig Aufmerksamkeit auf den Hund richtete, konnte sich dieser von der Leine losreissen und ein Lamm verletzen», heisst es weiter.
Saftige Busse wegen Tierquälerei
Nun wurde die Frau aus dem Aargau wegen Tierquälerei und Missachtung der Aufsichtspflicht zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 3500 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 800 Franken und Gebühren von insgesamt 874 Franken. Das bedeutet, die 38-Jährige muss 1674 Franken bezahlen. Das Urteil wird überdies im Strafregister eingetragen.
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