Urteil Obergericht

Ehemann bedrohte Frau und Kinder mit dem Tod und legte Beschwerde gegen Haft ein

16.04.2023, 14:51 Uhr
· Online seit 16.04.2023, 06:50 Uhr
Sollte seine Frau sich von ihm scheiden lassen, werde er sie und die gemeinsamen Kinder töten. Mit diesen Worten drohte ein Freiämter. Gegen die Sicherheitshaft, in der er sich aktuell befindet, erhob der beschuldigte Beschwerde. Nun hat das Obergericht entschieden.
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«Ausser Gott kann dich niemand mehr retten...» Wie sich die betroffene Freiämterin gefühlt haben muss, als ihr Ehemann ihr diese Worte zusammen mit Todesdrohungen per WhatsApp schrieb, ist kaum vorstellbar. Besonders, weil er diese nicht nur gegen sie selbst richtete. Er drohte ihr an, dass, sollte sie sich von ihm scheiden lassen, er sowohl sie als auch die gemeinsamen Kinder umbringen würde.

Der Ehemann wurde am 28. Oktober 2021 festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Diese wurde seither laufend verlängert und seinen Antrag auf Entlassung abgewiesen. Seit Ende Januar diesen Jahres sitzt er in Sicherheitshaft. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zusammen mit einer stationären therapeutischen Massnahme beantragt.

Dagegen erhob der Beschuldigte Beschwerde, über die nun das Obergericht entscheiden musste. Wie bereits die Vorinstanz kam auch diese Behörde zum Schluss, dass eine Haftentlassung nicht in Frage kommt. Seine Beschwerde wurde abgelehnt. Zwar sei der Mann nicht vorbestraft gewesen. «Es steht jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass er die ihm vorgeworfenen Drohungen tatsächlich begangen hat», heisst es nun im öffentlichen Urteil.

Er hat sie bereits mit dem Messer bedroht und gewürgt

Zu diesem Schluss kommt die richterliche Instanz einerseits aufgrund der ihr vorliegenden und von einer Dolmetscherin übersetzten Whatsapp-Nachrichten. Andererseits sagte die Ehefrau aus, dass ihr Mann seine Drohungen auch zu Hause geäussert hatte, einmal dabei sogar ein grosses Messer in der Hand hielt und sie bereits früher gewürgt habe.

Zudem hält das von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erstellte Gutachten unter anderem fest, dass das Risiko von Wiederholungstaten gross sei. Der Beschuldigte selbst schlug in seiner Beschwerde vor, «der Wiederholungsgefahr könne mit der milderen Massnahme eines Kontaktverbotes zur Ehefrau begegnet werden», wie es im Urteil heisst.

Ein solches Kontaktverbot bestehe gemäss Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 27. Dezember 2021 bereits. Er habe sich an dieses gehalten und werde dies auch in Freiheit weiterhin tun.

Beschuldigter möchte Kontaktverbot statt Gefängnis

Auf diesen Vorschlag geht das Obergericht nicht ein: «Die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen kommen vorliegend nicht in Frage.» Denn durch ein Kontaktverbot oder andere Ersatzmassnahmen könne nicht verhindert werden, dass er mit weiteren Drohungen oder deren Umsetzungen seiner Ehefrau oder den Kindern etwas antut. Zudem zeigten vergangene ambulante Therapien keine Wirkung, weshalb in diesem Fall nur eine stationäre Behandlung in Frage käme.

Im Urteil heisst es zum Schluss: «Zusammengefasst ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die Sicherheitshaft bis zum 26. April 2023 angeordnet hat», schreibt das Obergericht. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von insgesamt 1069 Franken, werden dem Beschuldigten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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(Melanie Burgener, Aargauer Zeitung)

veröffentlicht: 16. April 2023 06:50
aktualisiert: 16. April 2023 14:51
Quelle: Aargauer Zeitung

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