Wohlen

Hundehaltende empören sich über Leinenpflicht entlang der Bünz

28.03.2023, 07:59 Uhr
· Online seit 28.03.2023, 07:57 Uhr
Der Wohler Gemeinderat hat über eine generelle Leinenpflicht entlang der Bünz bis zur Gemeindegrenze nach Waltenschwil verfügt. Das sorgt bei Hundehaltenden in der Umgebung für rote Köpfe. Die Leinenpflicht ist jedoch nur eine Massnahme und gehört zu einem grösseren kantonalen Projekt.
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Ab dem 1. April ist es wieder so weit. Hunde müssen bis zum 31. Juli im Wald und an Waldrändern an die Leine genommen werden. Viele einheimische Tiere haben nämlich jetzt ihre Brut- und Setzzeit. So haben Füchse ihren Nachwuchs bereits im März auf die Welt gebracht, ab Mai folgt der Grossteil der Rehkitze. In der Insektenwelt geht es ebenfalls los, die Vögel beginnen zu nisten und Jungpflanzen sind noch trittempfindlich. Viele finden die Leinenpflicht sinnvoll, für einige Hundehaltende ist sie meist ein Dorn im Auge.

Jetzt hat am 13. März der Wohler Gemeinderat an einer Sitzung beschlossen, dass auf den Wegen entlang der Bünz von der Turmstrasse bis zur Grenze nach Waltenschwil eine generelle Leinenpflicht für Hunde gilt. Sollten Hunde nicht an der kurzen Leine sein, drohen Bussen. Viele Hundehaltende ärgert diese Verfügung und wollen diese nun verhindern. Auf Social Media suchen sie nun nach Unterstützung und teilen dementsprechend die Verfügung.

Jedoch gehöre die Leinenpflicht zu einem grösseren kantonalen Projekt und müsse auch in diesem Zusammenhang betrachtet werden, erklärt der Wohler Gemeindeammann Arsène Perroud auf Anfrage. «Die Verfügung hängt mit dem Hochwasserrückhaltebecken Wohlen zusammen. Dort gibt es aktuell noch einen Trampelpfad, der beim Durchlassbauwerk über dem Damm und unten über dem Büelisacker-Kanal führt», sagt Silvio Moser, Projektleiter Sektion Wasserbau, zu ArgoviaToday. Und den Trampelpfad hat man mit dem Hochwasserrückhaltebecken erstellt.

In den letzten Jahren wurden immer mehr Stimmen laut, die forderten, dass der Weg besser ausgebaut werden muss und anstelle eines unsicheren Trampelpfades eine sichere Treppe mit Geländer gebaut werden muss. «Unten am Bach ist aktuell nur ein Trittstein installiert und wir wollen da noch eine kleinere Brücke bauen», fügt Moser an. «Wenn der Weg ausgebaut wird, sind auch mehr Fussgängerinnen und Hundehalter unterwegs und das hat auch Auswirkung auf die Wegnutzung entlang der Bünz.» Und um das Gleichgewicht wiederherzustellen, brauche es auf der anderen Seite Begleitmassnahmen für die Erholungsnutzung. Und dafür wurde unter anderem auch die Leinenpflicht verfügt. «Aktuell dürfen Hunde nämlich frei herumlaufen. Einzelne springen auf die landwirtschaftlichen Flächen, andere springen auch an die Bünz. Wenn wir den Weg aber ausbauen, braucht es eben diese Massnahmen», sagt Moser.

Die Verfügung und das Projekt liegen aktuell bei der Gemeinde auf. Nun haben die Gegnerinnen und Gegner der Leinenpflicht an der Bünz 30 Tage Zeit, schriftlich Beschwerde mit Antrag und Begründung beim Kanton einzureichen. Sollten keine eingehen, rechnet der Projektleiter mit einem baldigen Start. Markus Kasper ist Hundehalter und will diese Beschwerde einlegen, schreibt die «Aargauer Zeitung» am Dienstag. Der Hundehalter wittert Willkür: «Wenn die Tiere stören würden, dann hätten sich doch in den letzten Jahren Biber und Storch kaum in diesem Bereich angesiedelt», sagt er gegenüber der Zeitung. Er sammelt zur Unterstützung seines Anliegens nun Unterschriften.

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veröffentlicht: 28. März 2023 07:57
aktualisiert: 28. März 2023 07:59
Quelle: ArgoviaToday

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