Strafbefehl

Schon wieder ohne Leine – Hundebesitzerin erneut verurteilt

3. April 2023, 10:28 Uhr
Ohne Leine führte eine Besitzerin ihren Hund aus. Dieser nutzte diese Freiheit und jagte einem Schaf nach und verletzte es dabei. Es ist nicht das erste Mal, dass die Besitzerin die Tierhaltungsvorschriften missachtet. Jetzt wurde sie erneut verurteilt.
Als eine Hundebesitzerin mit ihrer Hündin an einer Weide vorbeikam, gab es für die Hündin kein Halten mehr. Sie jagte eine Schaf quer über die Weide und verletzte es am Bein. (Symbolbild)
© Getty Images
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Mit zwei Hunden war die Beschuldigte im vergangenen Sommer im Bezirk Bremgarten unterwegs. Die Hündin hatte dabei keine Leine um. Bei einer Weide nutzte sie sodann die Gelegenheit und entwischte der Besitzerin. Die Hündin rannte in das offenstehende Schafsgehege und hetzte ein Schaf über die Weide. Die Besitzerin versuchte vergebens, das Tier zurückzupfeifen.

Verzweifeltes Schaf wollte über Zaun flüchten

Das gejagte Schaf versuchte, über den Weidezaun zu springen, um der Hündin zu entkommen. Allerdings verfing sich das Schaf mit den Hörnern im Zaun und konnte dem Hund nicht mehr entfliehen. Die Hündin biss dem verzweifelten Schaf in das linke Vorderbein und verletzte es damit. Das Schaf hatte danach für mehrere Tage Schmerzen und ein lahmes Bein.

Nicht der erste Vorfall der Besitzerin

Bereits ein Jahr zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen die betreffende Hundebesitzerin ein Verfahren wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und fahrlässiger Körperverletzung geführt. Damals wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, welche aber durch eine zweijährige Probezeit aufgeschoben wurde.

Verlängerte Probezeit und Kosten über 1000 Franken

Für den neusten Vorfall wurde die Beschuldigte nun nochmals zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken (900 Franken) verurteilt. Aber auch diese wurde durch eine Probezeit aufgeschoben, allerdings wurde die Dauer auf vier Jahre verdoppelt. Mit den Gebühren für den Strafbefehl, der Busse sowie weiteren Auslagen muss die Frau einen Betrag von rund 1200 Franken bezahlen.

(sur)

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Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 2. April 2023 08:07
aktualisiert: 3. April 2023 10:28