Schon wieder ohne Leine – Hundebesitzerin erneut verurteilt
Mit zwei Hunden war die Beschuldigte im vergangenen Sommer im Bezirk Bremgarten unterwegs. Die Hündin hatte dabei keine Leine um. Bei einer Weide nutzte sie sodann die Gelegenheit und entwischte der Besitzerin. Die Hündin rannte in das offenstehende Schafsgehege und hetzte ein Schaf über die Weide. Die Besitzerin versuchte vergebens, das Tier zurückzupfeifen.
Verzweifeltes Schaf wollte über Zaun flüchten
Das gejagte Schaf versuchte, über den Weidezaun zu springen, um der Hündin zu entkommen. Allerdings verfing sich das Schaf mit den Hörnern im Zaun und konnte dem Hund nicht mehr entfliehen. Die Hündin biss dem verzweifelten Schaf in das linke Vorderbein und verletzte es damit. Das Schaf hatte danach für mehrere Tage Schmerzen und ein lahmes Bein.
Nicht der erste Vorfall der Besitzerin
Bereits ein Jahr zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen die betreffende Hundebesitzerin ein Verfahren wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung und fahrlässiger Körperverletzung geführt. Damals wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, welche aber durch eine zweijährige Probezeit aufgeschoben wurde.
Verlängerte Probezeit und Kosten über 1000 Franken
Für den neusten Vorfall wurde die Beschuldigte nun nochmals zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken (900 Franken) verurteilt. Aber auch diese wurde durch eine Probezeit aufgeschoben, allerdings wurde die Dauer auf vier Jahre verdoppelt. Mit den Gebühren für den Strafbefehl, der Busse sowie weiteren Auslagen muss die Frau einen Betrag von rund 1200 Franken bezahlen.
(sur)
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