Es war Ende April 2023, kurz vor Mittag. Offensichtlich hatte ein damals 18-jähriger Zürcher ein persönliches Problem mit einem Zug in Wohlen. Denn noch am Bahnhof bewarf er die Frontscheibe des Zugs mit einem rohen Ei, wie aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht. Sein genaues Motiv wird darin nicht beschrieben.
Anschliessend stieg er dann aber doch in den Zug ein. Dort warf er weitere rohe Eier um sich und beschmutzte so das Zugsinnere. Die Schalen liess er einfach liegen. Die Reinigung verursachte Kosten in der Höhe von 250 Franken.
Doch die Bestrafung kann deutlich härter ausfallen, was der junge Mann nun auch lernen musste. Er hat nicht nur eine geringfügige Sachbeschädigung begangen, sondern auch noch gegen das Umweltrecht verstossen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig «Abfälle liegen lässt, wegwirft oder an Orten lagert, die dafür nicht zugelassen sind», kann mit einer Busse bis zu 50'000 Franken bestraft werden.
Ganz so hoch fällt die Busse dann aber doch nicht aus. Der junge Mann muss nun 500 Franken bezahlen. Hinzu kommen allerdings Kosten und Gebühren von knapp 630 Franken. Alles in allem muss der Zürcher also für die paar Eier, die er im Zug um sich geworfen hat, knapp 1130 Franken bezahlen.
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