Suche nach Verbotenem

38-Jähriger wegen Beschaffung von harter Pornografie angeklagt

29.07.2021, 10:49 Uhr
· Online seit 29.07.2021, 10:17 Uhr
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei einem Fricktaler Hunderte Bilder und Videos mit kinder- und tierpornografischen Inhalten. Triebfeder auf der Suche nach dem verbotenen Material soll aber nicht eine sexuelle Neigung, sondern die Recherchelust nach Verbotenem gewesen sein.
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Schäbig fühle er sich. Er wolle sich nicht mehr erklären müssen, nur noch entschuldigen, so der 38-Jährige vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Auf der Anklagebank sass er, weil er gemäss Staatsanwaltschaft mindestens 1'999 Dateien mit harter Pornografie über ein Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen hatte. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei diverse Speichermedien, auf denen sich Bilder und Videos mit kinder- und tierpornografischen Inhalten befanden, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Für das mehrfache Beschaffen und den Besitz der harten Pornografie – sowie ein Verkehrsdelikt – forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 140 Franken und eine Busse von über 5000 Franken. Zudem sei dem Angeklagten jede berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, zu verbieten.

Der Ehrgeiz, etwas Verbotenes zu finden

Der Angeklagte beteuerte, dass er die Dateien nicht wegen einer sexuellen Neigung heruntergeladen habe. Er sagte: «Ich bin nicht mit einer Pädophilie belastet.» Kinder lösten in ihm nichts aus. Vielmehr sei die Triebfeder gewesen, «der Ehrgeiz, etwas Verbotenes im Internet zu finden». Denn er habe schon immer gerne im Internet recherchiert. Der Anstoss für die Suche nach den abartigen Dateien gab ihm eine Reportage über das Darknet, die er im TV sah. Der Angeklagte sagte:

Der Zeitraum, in dem sich der Angeklagte die Dateien beschaffte, betrug rund acht Monate. Er sei nicht davon ausgegangen, erwischt zu werden. Und: Je länger er die harte Pornografie ohne Konsequenzen herunterladen konnte, desto mehr hatte er das Gefühl, nichts Schlimmes zu tun. Erst die Hausdurchsuchung habe seinen moralischen Kompass wieder zurechtgerückt. «Ich kann es nicht mehr nachvollziehen, was mir da passiert ist», so der Angeklagte. Gelitten unter dem Auffliegen der Downloads habe auch die Beziehung zu seiner Partnerin. Den Vertrauensbruch versuche man mit schwierigen Gesprächen aufzuarbeiten, so der Angeklagte.

Angeklagte entschuldigt sich für seine Rolle

Der Verteidiger wies in seinem Plädoyer nochmals darauf hin, dass sein Mandant nicht aus einem sexuellen Interesse gehandelt habe, sondern aus seiner Recherchefreude heraus. Die Taten seien aber nicht zu verharmlosen. Jedoch zeige sich sein Mandant einsichtig und habe glaubhaft versichert, dass er so etwas nicht mehr machen würde.

Der Verteidiger forderte deshalb, die Geldstrafe auf 120 Tagessätzen à 120 Franken zu reduzieren und auf das Tätigkeitsverbot mit Kontakt zu Jugendlichen zu verzichten. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte unter anderem bei den Kindern, die durch seine Rolle zu Opfern wurden.

Gerichtspräsidentin Regula Lützelschwab verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 130 Franken sowie zu einer Busse von 5000 Franken. Unabhängig vom Motiv fördere das Herunterladen solcher Daten, dass der Markt weiterspiele. Dies sei ein grundsätzliches Problem, so Lützelschwab:

Das Tätigkeitsverbot mit Kontakt zu Jugendlichen legte Lützelschwab auf zehn Jahre fest. Dies, weil das Gesetz erst ab 2019 ein lebenslanges Tätigkeitsverbot vorsah, der Angeklagte aber bereits 2018 die ersten Widerhandlungen beging.

(red.)

veröffentlicht: 29. Juli 2021 10:17
aktualisiert: 29. Juli 2021 10:49
Quelle: ArgoviaToday

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