Im September 2021 beantragte ein 49-jähriger Familienvater beim Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons für sich, seine Kinder sowie seine 43-jährige Ehefrau ein Schweizer Covid-Zertifikat. Dafür schickte der gebürtige Serbe per E-Mail einen Scan der vier internationalen Impfbücher ein. Sie alle erhielten einen Impfnachweis. Doch statt eines Zertifikats erhielt der Familienvater eine Anzeige.
Impfnachweis illegal im Ausland bestellt
In den Impfbüchern der jeweiligen Familienmitglieder steht drin, dass diese sich Ende Juni 2021 in München einer Covid-Impfung unterzogen haben. Wie nun in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zu entnehmen ist, liess sich die Familie jedoch weder im Impfzentrum München noch in den angeschlossenen Aussenstellen impfen. Der 49-Jährige bestellte nämlich im Internet gefälschte Impfnachweise aus Deutschland und liess sich diese an seine private Wohnadresse im Bezirk Muri zuschicken. Das in der Absicht, sich und seinen Familienmitgliedern in zertifikatspflichtigen Lokalitäten Zutritt zu verschaffen – ohne eine Covid-Impfung vorgenommen zu haben.
Noch bevor er die beim Kanton beantragten Covid-Zertifikate in den Händen hielt, witterte der 49-Jährige eine neue Geschäftsidee. Im Internet bestellte er dafür 20 weitere gefälschte internationale Impfbescheinigungen, um diese an Drittpersonen weiterzuverkaufen. Dabei hat er jedoch nicht mit dem Zoll Nordost-Mülligen gerechnet. Dort wurde Ende September 2021 seine Postsendung abgefangen und hielten sie anschliessend zurück. Als der gebürtige Serbe bemerkte, dass sein Paket von der Deutschen Post mit den Bescheinigungen länger als angegeben brauchte, erstellte er einen Nachforschungsauftrag mit derselben Sendungsnummer – und ging somit den Behörden ins Netz.
Statt kassieren, muss er blechen
Die 20 gefälschten Ausweise bestellte der 49-Jährige in der Absicht, diese zu verkaufen, um Drittpersonen ebenfalls unerlaubt Zutritt zu Lokalitäten zu verschaffen, in denen zu dem Zeitpunkt eine Covid-Zertifikatspflicht galt. Dafür beging er mehrfache Urkundenfälschung. Anstatt einen Erlös aus den gefälschten Nachweisen zu erzielen, muss der Familienvater nun eine bedingte Geldstrafe zahlen.
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Mit gehangen, mit gefangen: Weil der Familienvater auch für seine Frau beim Kanton mit einem gefälschten Impfausweis ein Covid-Zertifikat beantragte, wird die 43-Jährige ebenfalls wegen Urkundenfälschung verurteilt.