Quelle: TeleM1
Der kleine Leo erinnert sich noch genau an den verhängnisvollen Tag, an dem er aus dem Fenster im ersten Stock fällt. «Ich war in der Hocke und wollte aufstehen, aber ich habe nicht gesehen, dass das Fenster offen war. Ich wollte mich abstützen und bin dann aus dem Fenster gefallen.»
Der damals 9-Jährige überlebt den Sturz. Mit lebensgefährlichen Verletzungen kommt er nach Basel ins Spital. Die Narben an seinen Armen und am Kopf zeugen noch von dem unfassbaren Glück des Jungen.
Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass Leo mit seinen Freunden auf dem Fenstersims spielt? Fakt ist: Die Aufsichtsperson war nicht im Zimmer. Dafür wurde sie per Strafbefehl bereits unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt.
Berufsverbot gefordert
Doch Leos Mutter reicht das nicht. Sie fordert ein Berufsverbot, deshalb kommt es im Juni zum Prozess vor dem Bezirksgericht Laufenburg. «Für mich gibt es keine Ausrede, keine Entschuldigung dafür, dass sie in diesem Zeitraum weggeht. Vor der Aufsicht kann man ja Kaffee holen oder auf die Toilette gehen, aber diese halbe Stunde muss man bei den Kindern bleiben», sagt Mutter Marta. Für sie ist klar, dass die Aufsichtsperson nicht mehr weiter praktizieren kann, «da sie sich ihrer Pflichten offenbar nicht bewusst ist.»
Die Beschuldigte und ihr Anwalt wollten sich zu diesem Fall nicht gegenüber TeleM1 äussern.
(red.)