Dieser habe sich der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, der mehrfachen Geldwäscherei und der Misswirtschaft schuldig gemacht, hiess es im am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Ursprünglich hatte das Obergericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Diesen Schuldspruch hob das Bundesgericht im Juni vergangenen Jahres auf.
Die im aargauischen Fricktal ansässige Vermögensverwalterin ASE Investment AG hatte Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. In Tat und Wahrheit handelte es sich um ein Schneeballsystem. Treibende Kraft der Machenschaften war der Geschäftsführer der ASE, der seine Freiheitsstrafe bereits verbüsst hat.
Der Verwaltungsratspräsident stellte sich im Strafverfahren jeweils als unwissend dar. Er war Hinweisen auf unsaubere Geschäfte des Geschäftsleiters nicht nachgegangen.
Die Staatsanwaltschaft gelangte gegen den ursprünglichen Entscheid des Obergerichts an das Bundesgericht. Das neue Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. (sda)