«Hundstage hin oder her... Hunde dürfen hier nicht baden» steht auf einem offiziellen Schild der Stadt Rheinfelden – direkt neben dem verlockend kühlen Brunnen in der Kapuzinergasse. Dieses Verbot wird momentan in der lokalen Facebook-Gruppe «Du bisch vo Rhyfälde, wenn...» heiss diskutiert.
Von «dürfen Hunde in Rheinfelden auch etwas, ausser Steuern zahlen?» bis hin zu: «In diesem Brunnen baden immer wieder und gerne kleine Kinder. Rundherum hat es Brunnen, in welchen die Hunde sich abkühlen können. Tolerantes Miteinander», gehen die Meinungen in der Kommentarspalte stark auseinander.
Doch was gilt denn nun?
Ob Hunde in Brunnen baden dürfen, ist nicht kantonal geregelt, erklärt Christine Schibler, Vizestadtschreiberin von Rheinfelden gegenüber ArgoviaToday. Jede Gemeinde und Stadt kann das also selber entscheiden. «Bei uns ist es im Polizeireglement festgehalten, dass Hunde die Brunnen der Stadt aus hygienischen Gründen nicht verunreinigen dürfen», so Schibler.
Das Badeverbot für Hunde gilt für alle Brunnen und ist kein Novum. Vom Brunnen in der Kapuzinergasse gebe es allerdings öfters Reklamationen. Deshalb habe die Stadt nun das Schild montiert.
Anderswo abkühlen
Dieser Schritt ist nicht für alle nachvollziehbar, wie die Diskussion auf Facebook zeigt. Aber er sei wichtig: «Es geht einfach um die Hygiene. In diesen Quartierbrunnen gehen oft auch kleine Kinder baden. Ein Hund ist je nachdem dreckig und verliert Haare. Laut dem Brunnenmeister verstopfen diese Haare teilweise auch die Brunnen.» Mit dem Badeverbot für Hunde sollen die Brunnen sauber und hygienisch bleiben.
Hundebesitzerinnen und -besitzer in Rheinfelden sind deshalb angehalten, Alternativen zu nutzen. Ihnen rät die Vizestadtschreiberin das «Rhyinseli» oder den Stadtpark Ost für die nötige Abkühlung.