Effingen

Kinderschänder kann ambulante Therapie weiterführen

· Online seit 13.04.2023, 08:04 Uhr
Er hat ein Strafregister des Grauens. Ein heute 45-jähriger Verurteilter wurde letztes Jahr nach über 20 Jahren Gefängnis in die ambulante Therapie entlassen. Das Bundesgericht entschied nun nach einer Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft – aufgrund eines Gutachtens – zugunsten des Täters.

Quelle: TeleM1

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Der Mann, der vor 23 Jahren ein junges Mädchen aus Neuenburg entführt und im einem Wald in Effingen sexuell missbraucht sowie gewürgt hat, darf die ambulante Therapie fortführen. 

Wie die Aargauer Zeitung schreibt, hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hatte beim Bezirksgericht im vergangenen Jahr einen Antrag zur drejährigen Verlängerung der stationären Behandlung des Täters eingereicht. Stattdessen wurde eine ambulante therapeutische Massnahme und die Entlassung aus der Sicherheitshaft angeordnet. Der Fall wurde danach weitergezogen und kam nun zu einem Abschluss.

Mehrere schwerwiegende Delikte im Strafregister

Im Jahr 2000 hat der heute 45-Jährige ein damals 9-jähriges Mädchen aus Neuenburg entführt. Er zerrte sie ins Auto und fuhr mit ihr nach Effingen. In einem Waldstück hat er das Mädchen sexuell missbraucht und gewürgt. Danach überliess er sie sich selbst. Eine Zeugin konnte dem Opfer helfen und hatte sich das Kontrollschild des Entführers gemerkt. So konnte der Täter am nächsten Tag festgenommen werden.

Sein Strafregister ist lang: Versuchter Mord, Freiheitsberaubung, sexuelle Handlung mit Kindern, sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung. Doch auch Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch hat der Täter begangen.

Gutachten verspricht gute Prognose

Ein psychiatrisches Gutachten vom Februar 2022 hat dem Verurteilten tadelloses Verhalten bescheinigt und ihm eine gute Prognose in Aussicht gestellt. Deshalb kam nach dem Bezirksgericht nun auch das Bundesgericht zu der Entscheidung, dass die ambulante Therapie besser sei, als der stationäre Aufenthalt.

Zusätzliche Massnahmen wie zum Beispiel Bewährungshilfe wurden vom Bundesgericht ebenfalls abgeschmettert.

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(red.)

veröffentlicht: 13. April 2023 08:04
aktualisiert: 13. April 2023 08:04
Quelle: ArgoviaToday

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