Mann soll kognitiv beeinträchtigte Frau in Tiefgarage vergewaltigt haben
Der 60-Jährige aus Sri Lanka musste sich am Mittwoch vor Bezirksgericht Rheinfelden verantworten. Er soll die heute 28-Jährige mehrmals vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft forderte ein hohes Strafmass: Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und einen Landesverweis für 15 Jahre, denn: «Die Frau ist kognitiv leicht- bis mittelgradig eingeschränkt, was die Tat aus unserer Sicht noch verwerflicher macht als sie ohnehin schon ist», sagt Staatsanwalt Roman Keller.
Angeklagter spricht von Liebe
Der Angeklagte habe sein Opfer jeweils mit dem Auto an ihrer Arbeitsstelle in einer Fricktaler Stiftung abgeholt und anschliessend in der Coop-Tiefgarage Möhlin im abgeschlossenen Auto vergewaltigt. Der Angeklagte bestritt jedoch vor Gericht, dass es sich dabei um Vergewaltigungen gehandelt habe. Die beiden hätten sich geliebt und er habe die Frau sogar heiraten wollen.
Als ihn die Polizei bei der Arbeit abgeholt habe, sei er sehr erschrocken gewesen. Liebe kenne kein Alter und von der Behinderung der Frau habe er keine Kenntnis gehabt.
Gefängnis und Landesverweis
Den Aussagen des Mannes schenkt das Gericht jedoch keinen Glauben. Der Forderung der Staatsanwaltschaft kommt es aber auch nicht nach: Der Mann muss 4 Jahre ins Gefängnis und die Schweiz 5 Jahre verlassen. Ausserdem muss er der Frau eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen.
(red.)