Obszöner Gartenzwerg wird zum Gerichtsfall
Quelle: TeleM1
Andrea Barkmann hat in ihrem Garten in Münchwilen einen entblössten Zwergen von ca. 20 bis 30 Zentimeter Grösse aufgestellt. Durch den Zwergen-Po fühlten sich die Nachbarn provoziert und zogen gestern in Laufenburg vor Gericht.
Freizügiger Zwerg trotz Forderung nicht entfernt
Dem vorausgegangen ist ein Anwaltsschreiben, das die Entfernung vom freizügigen Zwergen gefordert hat. Dem ist die Beschuldigte aber nicht nachgekommen. «Ich lasse mir auf meinem Grundstück nicht vorschreiben, was ich aufstellen darf und wie ich mich zu verhalten habe. Wir hatten keine bösen Absichten und wenn man mit mir gesprochen hätte, hätte man das vermeiden können und ich hätte ihn weggenommen», sagt Barkmann zu Tele M1.
Gerichtspräsident bezahlt neuen Zwergen
Heute steht der Zwerg nicht mehr im Garten von Andrea Barkmann. Dafür verantwortlich ist der Gerichtspräsident höchstpersönlich. Um eine unbürokratische Lösung zu finden, hat er Barkmann den Tausch mit einem gewöhnlichen Zwergen angeboten. Dabei hat der Gerichtspräsident den neuen Gartenzwergen aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlt.
(red.)