Gesundheit

Für den Aargau liegt neue Gesundheitspolitische Gesamtplanung vor

· Online seit 25.08.2022, 11:55 Uhr
Nach 2005 und 2010 legt die Aargauer Regierung zum dritten Mal eine Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) für den Aargau vor. In diesem Papier hält die Kantonsregierung unter anderem fest, wie sie gegen Fachkräftemangel vorgehen will. Auch in welchem Ausmass der Kanton Aargau künftig noch Besitzer von Spitälern sein soll, ist darin ein Thema.
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Die GGpl geht nun bis Ende November in eine Anhörung, wie die Aargauer Regierung am Donnerstag mitteilte. Sie enthält 25 Ziele und 81 Strategien und ist erarbeitet worden, weil sich das Gesundheitswesen ständig verändert.

Übergeordnete Strategie ist laut Medienunterlagen, dass der Kanton Aargau ein bedarfsgerechtes, integriertes und digital-vernetztes Gesundheitswesen gewährleistet. Auch soll dieses qualitativ hochstehend und finanzierbar sein. Dies für alle Altersgruppen.

Der Kanton Aargau strebt zudem innovative Lösungen an und verfolgt die Entwicklung von kantonalen und nationalen Gesundheitssystemen. Er optimiert seine Vorkehrungen laufend und fördert den Wettbewerb und die Transparenz unter den Leistungserbringern.

Teilveräusserung von Spitälern ermöglichen

Um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu beheben, setzt die GGpl auf Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch von einer besseren Einarbeitung von Angestellten, etwa mit Mentoring-Modellen, und einer besseren Laufbahnplanung durch die Leistungserbringer ist im GGpL die Rede.

Die Ausbildungsgänge im Gesundheitsbereich sollen künftig auch für ausserkantonale Ausbildungsinteressierte attraktiv sein. Wer sich an einer Universität für einen medizinischen Beruf qualifizieren will, soll dies dank der Zusammenarbeit mit einer Hochschule tun können - etwa dank eines «Joint Medical Master»-Studiums.

Auch andere Kantone böten solche Studiengänge an, sagte am Donnerstag in Aarau die Leiterin der kantonalen Gesundheitsabteilung, Barbara Hürlimann, an einer Medienkonferenz zum GGpL. Das gelte etwa für den Kanton Luzern. Dort arbeitet man mit Zürich zusammen.

Die kleineren Spitäler auf dem Land will die Aargauer Regierung als Regionalspitäler inklusive Notfallstationen erhalten. Doch sollen komplexe Fälle künftig an den Zentrumsspitälern behandelt werden. Patienten, welche hochspezialisierte Medizin benötigen, sollen künftig nur noch an einem Ort behandelt werden.

Bei den dem Kanton gehörenden Spitälern stellt die Regierung in der GGpL zur Diskussion, einen Teil der Aktien zu veräussern. Wie Landstatthalter Jean-Pierre Gallati vor den Medien sagte, könnte der Aargau bis zu 30 Prozent der Aktien veräussern, wenn der Grosse Rat zustimmt.

Diese Veräusserung könnte «gewisse Chancen» bieten, so der kantonale Gesundheitsdirektor. Er verwies auf den Kanton Bern, wo die Privatspital-Gruppe Swiss Medical Network Aktien des Regionalen Spitalzentrums Berner Jura übernommen hat.

In der Langzeit- und Spitexversorgung sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen erhalten. Neu sollen sie bei den Pflegeheim-Tarifen das Sagen haben. Innerhalb von Versorgungsregionen sollen sie künftig die einzelnen Leistungserbringer der Langzeit- und Spitexversorgung koordinieren.

Änderungen im Rettungswesen geplant

Im September des vergangenen Jahrs gab die Aargauer Regierung bekannt, im Kanton Aargau sei ein Rettungswagen bei Notfällen nicht überall in 15 Minuten am Unfallort. Das wäre an sich die Vorgabe. Im GGpl werde deshalb ein Schwerpunkt auf das Rettungswesen gelegt.

Nun plant der Kanton, Standorte und Einsatzgebiete der Rettungsdienste künftig in einem Bewerbungsverfahren zu vergeben. Dazu wird eine Standort- und Potenzialanalyse durchgeführt. Hürlimann sagte dazu, das Aargauer Rettungswesen sei historisch gewachsen und es gebe monopolähnliche Stellungen.

Die Sanitätsnotrufzentrale will künftig der Kanton betreiben. Künftig soll für eine Rettung auch nicht mehr jener Rettungsdienst ausrücken, auf dessen Gebiet sich ein Unfall ereignet hat, sondern jener, welcher der Unfallstelle am nächsten ist.

Grossratsdebatte in einem Jahr

Aargaus Grosse Rat wird sich im Sommer 2023 mit der GGpL beschäftigen und nach der Diskussion der Vorschläge Änderungen in vier verschiedenen Gesetzen vornehmen.

veröffentlicht: 25. August 2022 11:55
aktualisiert: 25. August 2022 11:55
Quelle: sda

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