Der Gemeinderat von Schlossrued wurde von der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) darauf hingewiesen, dass ausserhalb der Buazonen illegale Bauten festgestellt wurden. Teilweise stünden diese schon seit Jahrzehnten. Nun fordert die Gemeinde nachträglich Baubewilligungen ein. Sollte diese nicht erteilt werden können, müsse ein ganzer oder teilweiser Rückbau verfügt werden, heisst es in einer Mitteilung. Zudem könnten Grundeigentümer gebüsst werden. Ausserhalb der Bauzone gibt es keine Verjährungsfrist.
Doch nicht nur in Schlossrued kennt man das Problem, wie Hans Jürg Bättig, Leiter der Abteilung Baubewilligungen beim Kanton Aargau, zu Radio Argovia sagt. «Leider kommt es relativ häufig vor, dass ohne Bewilligung gebaut wird.» Meist handle es sich aber um weniger gravierende Eingriffe wie beispielsweise bei der Gartengestaltung, also etwa ein Schopf, Sandkasten, Pools, Mauern, Pizzaöfen oder Wege.
Wer glaubt, er werde nicht erwischt, irrt sich. Stellt etwa der Nachbar ein Baugesuch für ein eigenes Projekt, schaut die Gemeinde nochmals genau hin. «Illegal erstellte Bauten und Bautätigkeit wird praktisch immer festgestellt, es ist jeweils nur eine Zeitfrage, bis es entdeckt wird», schreibt auch die Gemeinde Schlossrued. Kann eine Bewilligung nachträglich nicht erteilt werden, muss der Bau wieder verschwinden.
(red)