Gericht beschliesst «kleine Verwahrung» für Geistheiler-Mörder von Birmenstorf
Quelle: TeleM1
Ende Januar 2012 wurde Hüseyin K. 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dies, weil er 2008 den 65-jährigen Fritz S. in seinem Haus in Birmenstorf ermordet hatte. Dieser war als Geistheiler und Handaufleger bekannt. Auf die vom Staatsanwalt beantragte Verwahrung verzichtete das Gericht damals, ordnete stattdessen eine ambulante Massnahme an. Momentan ist Hüseyin K. in der JVA Solothurn untergebracht.
Nun forderte die Staatsanwaltschaft aber eine stationäre Massnahme, auch «kleine Verwahrung» genannt. Dabei stützte sie sich auf einen Antrag des kantonalen Amts für Justizvollzug. «Die Gutachterin hat seinerzeit befunden, dass vom Verurteilten eine grosse Rückfallgefahr ausgeht», erklärt Marc Dellsberger gegenüber Tele M1. Es bestehe die Gefahr für die Öffentlichkeit, dass Hüseyin K. noch einmal eine solche Tat begehen könnte. Deshalb brauche es eine stationäre Massnahme.
Die Verteidigerin hingegen plädierte für die Beibehaltung der aktuellen Sitaution: «Die ambulante Massnahme ist ein Erfolg.» Die Umwandlung in eine stationäre Massnahme sei zudem unverhältnismässig, so Corinne Saner. Schlussendlich entschied das Gericht zugunsten des Staatsanwaltes und ordnete die «kleine Verwahrung» an.
(red.)