Geschäftsführer verkauft illegal E-Zigis und muss dafür blechen
Ein 36-Jähriger bot anfangs Januar 2023 in seinem Geschäft im Bezirk Baden mehrere Einweg E-Zigaretten zum Verkauf an. Darunter waren unter anderem E-Zigaretten in der Geschmacksrichtung «Mojito» sowie E-Zigaretten mit dem Geschmack «Spearmint».
Die von ihm verkauften Produkte erhielten einen Nikotingehalt von rund zwei Prozent. Bei den von ihm dargebotenen Einweg E-Zigaretten hätte der Beschuldigte somit einen Beipackzettel beilegen müssen, weil diese den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprachen. Das hat er laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau aber nicht gemacht. Damit habe er die Konsumenten nicht darauf hingewiesen, dass es sich bei der E-Zigarette um ein gesundheitsschädliches Produkt handelt, heisst es.
Der 36-Jährige hat demnach gegen das Chemikaliengesetz verstossen und seine Sorgfaltspflicht missachtet. Der Täter aus dem Bezirk Baden muss deshalb eine Geldstrafe von 300 Franken sowie eine Busse von 300 Franken bezahlen. Weiter muss er für Gebühren in Höhe von 850 Franken aufkommen.
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