Glarner vs. Spörli

Glarner lässt Strafbefehl nun vom Anwalt prüfen

· Online seit 09.09.2021, 09:33 Uhr
Seit mehr als vier Jahren liegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner und der Wettinger Musiker Reto Spörli im Clinch. Jetzt wurde Glarner per Strafbefehl wegen übler Nachrede verurteilt – der Politiker will nun prüfen, ob er dies akzeptiert, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
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«Ich habe den Fall meinem Anwalt übergeben, er prüft derzeit, ob wir den Strafbefehl anfechten», so Glarner gegenüber der «Aargauer Zeitung». Inhaltlich äussert er sich nicht zur Frage, ob der Straftatbestand der üblen Nachrede aus seiner Sicht erfüllt ist. Der SVP-Politiker kritisiert aber: «Herr Spörli hat genau dasselbe gemacht, was er mir vorgeworfen hat: Er postete auf Facebook diese Woche den Strafbefehl gegen mich, der noch nicht rechtskräftig ist.»

Laut der Zeitung sieht die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Straftatbestand der üblen Nachrede allerdings als erfüllt. Sie verdonnerte den Aargauer SVP-Nationalrat deshalb zu einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 12'000 Franken.

Spörli postete nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen Glarner auf Facebook

Auf Spörlis Profil befindet sich ein Eintrag von Sonntag, in dem er schreibt: «Hier der Strafbefehl für den Kantonalen Parteipräsidenten der SVP Aargau ... als Resultat der Klage, die ich gegen Herrn A. Glarner vor 3 JAHREN!! gestellt habe... Er hat nun 10 Tage Zeit, schriftliche Einsprache zu erheben. Ansonsten, wird dies im Strafregister eingetragen und hat 2 Jahre Probezeit.»

Der Strafbefehl ist beim Post nicht mehr angehängt, Spörli hatte diesen aber ursprünglich hochgeladen. Dies belegt ein Blick in den öffentlich einsehbaren Bearbeitungsverlauf seines Posts: Dieser zeigt, dass der Wettinger Musiker seinem Post am Sonntagnachmittag drei Dokumente angefügt und diese später wieder gelöscht hatte.

Zur Sicherheit «präventiv runtergenommen»

Dies tat Spörli aus reiner Vorsicht. Er hätte das PDF «präventiv runtergenommen», wie er auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» sagt. Zu jenem Zeitpunkt hätten nur zwei Leute auf Facebook den Strafbefehl gesehen, dies sei zu vernachlässigen, hält Spörli fest. Zu Glarners Kritik, er habe ebenfalls einen nicht rechtskräftigen Strafbefehl auf Facebook publiziert, sagt Spörli: «Ich finde diese Aussage lächerlich, denn ich habe bei meinem Post genau geschrieben, dass er die Möglichkeit hat, den Strafbefehl innert zehn Tagen anzufechten.»

Der SVP-Nationalrat habe in seinem Post vor gut drei Jahren von einer erstinstanzlichen Verurteilung geschrieben, was falsch sei, sagt Spörli. Zudem sei er im Gegensatz zu Glarner keine Person des öffentlichen Interesses, betont der Wettinger.

(red.)

veröffentlicht: 9. September 2021 09:33
aktualisiert: 9. September 2021 09:33
Quelle: Aargauer Zeitung

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