Auch der Regierungsrat wollte nichts davon wissen, die früher beschlossene Kürzung rückgängig zu machen. Eine Erhöhung um zwei Franken hätte zu Mehrkosten 13 Millionen Franken pro Jahr geführt.
SVP und die Mitte sprachen sich gegen jede Erhöhung aus. Es bestehe «keine Notsituation», hiess es beispielsweise aus den Reihen der SVP. Klagen seien nicht bekannt. Man müsse auch zu den Kantonsfinanzen Sorge tragen.
Die SP machte sich für eine Erhöhung um zwei Franken stark. Es handle sich «nicht um eine Luxusforderung». Niemand könne mit so wenig Geld einen halbwegs gesunden Lebenswandel führen. Auch die EVP und GLP wollten eine Erhöhung.
Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) sagte, die Ansätze für diese Personengruppe müssten unter den Ansätzen der einheimischen Bevölkerung liegen. Die geltenden Ansätze seien «menschlich, sozial und politisch vertretbar».
Tagesansatz wurde 2018 gekürzt
Der im schweizweiten Vergleich tiefe Ansatz gilt im Aargau seit 2018. Grund für die Reduktion war damals ein Sparprogramm. Mit acht Franken pro Tag auskommen müssen seither Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Menschen ohne Flüchtlingsstatus oder mittlerweile auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus.
Auf die Hand gibt es pro Woche 56 Franken, die auch für den Kauf von Hygieneartikel ausreichen müssen. Hinzu kommen ein Franken pro Tag als Taschengeld sowie ein Kleidergeld von 20 Franken pro Monat. Kinder zwischen sechs und sechzehn Jahren bekommen ein Verpflegungsgeld von sieben Franken pro Tag. Bis zum Alter von sechs Jahren gibt es 7.50 Franken pro Tag.
«Kantönligeist» bei der Pauschale
Die Pauschalen fallen je nach Kanton unterschiedlich hoch aus, wie eine Übersicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zeigt. Der Kanton Bern bezahlt 12.50 Franken, Basel-Stadt 18.50 Franken, Glarus 11.95 Franken und Luzern 11.10 Franken.
Je nach Kanton sind in diesen Pauschalen auch Ausgaben für den öffentlichen Verkehr, Kleidung und Haushaltskosten eingerechnet.