Konkret können die Gemeinden einen bewilligungsfreien Sonntag ausserhalb der Adventszeit bestimmen. Die Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, einen Verkaufssonntag zu erlauben. Die Mehrheit des Parlaments will den Gemeinden mit dieser Regelung mehr Freiraum einräumen. Es gehe auch um regionale Besonderheiten, hiess es im Parlament.
Nach der neuen Regelung werden die Geschäfte wie bisher an zwei Adventssonntagen pro Jahr ohne besondere Bewilligung geöffnet haben. Der Regierungsrat legt die Daten jeweils – regional unterschiedlich – fest.
Kein Shopping am 1. August
Auch künftig können die Gemeinden keinen Sonntagsverkauf für den Bundesfeiertag und für die in der jeweiligen Gemeinde geltenden kantonalen Feiertage bewilligen. Das geänderte Einführungsgesetz soll per 1. September 2025 in Kraft treten.
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Die Nein-Stimmen gegen die Gesetzesrevision stammten aus den Fraktion SP und EVP, vereinzelt aus der SVP-Fraktion. Zuvor hatte der Grosse Rat Anträge der Fraktionen SP und FDP klar abgelehnt.
Vier Sonntagverkäufe waren an der Urne gescheitert
Die SP wollte erreichen, dass der Regierungsrat nur einen Sonntag in der Adventszeit und die Gemeinden oder Städte einen Sonntag in der übrigen Jahreszeit festlegen. Die FDP wollte, dass die Gemeinden weitgehend frei sein sollen, auf welchen Sonntag sie den verkaufsoffenen Tag legen wollen. Die SVP machte sich für die Vorlage des Regierungsrats stark.
Vor 14 Jahren hatte das Aargauer Volk in einer Referendumsabstimmung ein Gesetz mit insgesamt vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufen abgelehnt.
(sda/maf)