Aargau

Grosser Rat entscheidet: Emotionaler Heimatort bleibt auch nach Gemeindefusion

14.03.2023, 12:27 Uhr
· Online seit 14.03.2023, 11:44 Uhr
Nach einer Gemeindefusion im Kanton Aargau können die Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Heimatort als Zusatz zum neu erhaltenen Gemeindebürgerrecht eintragen lassen. Der alte Heimatort wird gemäss Entscheid des Kantonsparlaments im Pass in Klammern stehen.
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Die Angabe im roten Pass und auf der Identitätskarte hat jedoch keine Rechtswirkung, sondern einen emotionalen Wert. Der Grosse Rat hiess am Dienstag die entsprechende Änderung des Gesetzes über die Einwohnergemeinden mit 99 zu 24 Stimmen gut.

Mehrheitlich gegen die Vorlage votierte die FDP. Der Heimatort habe eine abnehmende Bedeutung. Die SVP, Mitte und SP sprachen sich für die neue Regelung aus. Die Frage der Heimatgemeinde sei vielen Bürgerinnen und Bürgern wichtig, hiess es.

Offizielle Papiere seien nicht dazu da, um Geschichtsschreibung zu betreiben, hiess es bei der GLP. Der Heimatort sei ein Unikum, das international kaum verstanden werde, sagte ein Sprecher der Grünen.

Regierungsrat Dieter Egli (SP) sagte, es gehe um die Möglichkeit, einen rechtsunverbindlichen Hinweis auf den alten Heimatort zu schaffen.

Antragssteller müssen bezahlen

Konkret gibt es Möglichkeit, dass das bisherige Gemeindebürgerrecht bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden beibehalten werden kann. Die Interessierten müssen beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt ein Gesuch einreichen - und die Kosten selbst bezahlen.

Auf diese Weise können Interessierte im Schweizer Pass den früheren Heimatort zusätzlich zum neuen, offiziellen Heimatort eintragen lassen.

Heimatort: «Baden AG (Turgi)»

Ein konkretes Beispiel: Baden und Turgi werden auf Anfang des kommenden Jahres fusionieren. Damit wird der amtliche Heimatort Turgi zu Baden. Nun wird es diese Möglichkeit im Pass geben: «Heimatort: Baden AG (Turgi)».

Der Grundsatz, wonach heimatberechtigte Personen als Heimatort den ordentlichen neuen Gemeindenamen nach der Umgestaltung erhalten, gilt weiterhin.

Zusatz ab Gemeindefusionen ab Jahr 2002

Die Möglichkeit, den früheren Namen des Heimatorts zu erhalten, wird auch rückwirkend möglich sein. Betroffene von Gemeindeänderungen, die seit dem 1. Januar 2002 rechtskräftig geworden sind, können während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Rechts von der Möglichkeit gebraucht machen. Stichdatum ist der Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal.

Das revidierte Gemeindegesetz soll nach der zweiten Beratung im Grossen Rat am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Das Parlament hatte im September 2020 ein Postulat der SP-Fraktion mit 66 zu 61 überwiesen, um die «verschwundenen» Aargauer Heimatorte weiterleben zu lassen.

Das Bundesrecht lässt es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten. Eine ähnliche Regelung, wie sie jetzt im Aargau angestrebt wird, kennen bereits mehrere Kantone.

veröffentlicht: 14. März 2023 11:44
aktualisiert: 14. März 2023 12:27
Quelle: sda

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