Die Teilrevision des Gemeindegesetzes gibt den Einwohnergemeinden und Gemeindeverbänden eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Unterschriftenzahl bei Initiative und Referendum.
Bei Gemeinden mit Gemeindeversammlung wird neu die Möglichkeit geschaffen, die Limite zur Ergreifung einer Initiative oder eines Referendums bis auf fünf Prozent zu senken. An der oberen Limite von 25 Prozent für ein Referendum wird festgehalten.
Für Gemeinden mit Einwohnerrat wurde die Prozentzahl zur Lancierung einer Initiative oder eines Referendums neu bei fünf Prozent festgelegt. Der Grosse Rat lehnte es jedoch ab, auch absolute Höchst- oder Mindestwerte ins Gesetz zu schreiben.
Hürde von mindestens zehn Prozent
Das geltende Recht legt die erforderliche Anzahl an Unterschriften für eine Initiative oder für ein Referendum bei zehn Prozent der Stimmberechtigten fest. Gemeinden mit Gemeindeversammlung haben die Möglichkeit, die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für ein Referendum bis auf 25 Prozent zu erhöhen.
Bis anhin hatten Gemeindeverbände lediglich die Möglichkeit, die Anzahl Unterschriften für eine Initiative oder ein Referendum auf fünf oder zehn Prozent festzulegen.
Die Revision geht auf einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss zurück. Der Grosse Rat wird ein zweites Mal über die Vorlage beraten. Das Gemeindegesetz soll auf Anfang 2023 in Kraft treten.