Aargau

Grossveranstaltungen sollen wieder möglich sein

27.05.2021, 11:01 Uhr
· Online seit 27.05.2021, 10:53 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat auf Ende Mai beschlossenen Corona-Lockerungen, insbesondere die Wiederöffnung der Restaurants und Wellness-Einrichtungen. Auch Grossveranstaltungen sollen wieder möglich sein.
Anzeige

Die Bundesratsbeschlüsse vom Mittwoch, 26. Mai, zum vierten Öffnungsschritt würden weitgehend der Haltung und den Forderungen des Aargauer Regierungsrats entsprechen, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Die beschlossenen Lockerungen seien aufgrund der epidemiologischen Lage sachgerecht, folgerichtig und ein massvoller Schritt zur Rückkehr in die Normalität. Insbesondere die Wiederöffnung der Innenbereiche der Restaurants und der Wellnesseinrichtungen ist in den Augen der Aargauer Regierung erfreulich.

Grossveranstaltungen im Aargau

Der Bundesrat lässt im Juni pro Kanton fünf Pilot-Grossveranstaltungen mit bis zu 600 Anwesenden drinnen und bis zu 1'000 Anwesenden draussen zu. Der Kanton Aargau hat nun eine erste solche Veranstaltung bewilligt. Drei weitere Gesuche sind noch in Prüfung, wie die Kantonsregierung am Donnerstag mitteilte. Ein fünftes eingereichtes Gesuch wurde zurückgezogen. Evaluiert und bewilligt werden die Gesuche vom Kantonsärztlichen Dienst. Mit den Pilotveranstaltungen sollen die Schutzkonzepte auf Praxistauglichkeit getestet werden. Am Eingang müssen Test- und Impfnachweise kontrolliert und es müssen Personenströme gelenkt werden.

Ausprobiert werden soll auch die Praxistauglichkeit von Selbsttests. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssten sich gegebenenfalls vor Ort und unter Aufsicht der Organisatoren auf das Coronavirus testen. Die Organisatoren müssen dem Kanton und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Evaluationsbericht vorlegen.

2 Millionen für Schutzschirm

Der Kanton beteiligt sich am Schutzschirm für Grossveranstaltungen, die wegen der Pandemie auf behördliche Anordnung abgesagt, verschoben oder stark verkleinert durchgeführt werden müssen. Die Gesetzesgrundlagen dafür treten am kommenden Dienstag (1. Juni) in Kraft. Sie gelten für bis Ende April 2022 geplante Anlässe.

Geplant ist, dass sich der betroffene Kanton und der Bund je zur Hälfte an den ungedeckten Kosten dieser überkantonalen Grossveranstaltungen beteiligen. Leistet allerdings der Kanton keinen Beitrag, kommt auch vom Bund keine Unterstützung.

Der Regierungsrat hat für die Übernahme von Kosten einen Verpflichtungskredit von 2 Millionen Franken gesprochen. Sollte dieser nicht ausreichen, werde das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) der Regierung einen Zusatzkredit beantragen; dieser müsste dem Grossen Rat vorgelegt werden, hiess es in der Mitteilung.

Organisatoren von Grossanlässen steht ab 4. Juni ein Gesuchsportal zur Verfügung, unabhängig davon, ob ein Anlass mit oder ohne Schutzschirm beantragt wird. Mit einer kantonalen Defizitgarantie will der Regierungsrat auch für lokale und regionale Anlässe Planungssicherheit schaffen, wie es in der Mitteilung hiess.

(red.)

veröffentlicht: 27. Mai 2021 10:53
aktualisiert: 27. Mai 2021 11:01
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch