Quelle: TeleM1
«Obwohl mit der Impfprämie wahrscheinlich eine gewisse Wirkung erzielt werden kann, erachtet der Regierungsrat den Ressourcenaufwand für die Prozessdefinition und die Implementierung der Auszahlungs- und Einlösungsprozesse der Beratungsgutscheine als zu hoch.» Das schreibt der Kanton Aargau zum Vorschlag des Bundesrates, Gutscheine an Personen zu verteilen, die andere von einer Corona-Impfung überzeugen können. Der Regierungsrat befürchtet, dass jene, die ihren Freunden und Kollegen bereits erfolgreich eine Impfung empfohlen haben, die Vergabe der Gutscheine als unfair betrachten könnten. Ausserdem sei die rechtliche Situation unklar.
Auch mobile Beratungs- und Impfstellen hält der Regierungsrat nicht für sinnvoll. In Heimen, Betreuungseinrichtungen, Lebensmittelgeschäften, Schulen und Gemeinden seien sechs bis zehn mobile Teams im Einsatz. Um dem Vorschlag des Bundes gerecht zu werden, müsste diese Zahl erhöht werden. «Der Bund fordert, dass jede mobile Beratungs- und Impfstelle während sechs Wochen total mindestens 324 Stunden (sechs Wochen, sechs Tage, neun Stunden) geöffnet sein muss. Bei Öffnungszeiten von mehr als acht Stunden wäre in Anbetracht der zusätzlich anfallenden Vor- und Nachbearbeitungszeiten ein zwei Schichtbetrieb erforderlich», so der Regierungsrat. Heisst: Es müssten viele neue Mitarbeitende rekrutiert werden. Diesen Aufwand erachtet er als zu gross.
Nationale Impfwoche soll verschoben werden
Trotzdem will der Kanton dazu beitragen, dass die Impfquote steigt. Denn auch im Aargau seien noch nicht genügend Personen geimpft. Eine nationale Impfwoche, wie sie der Bund vorschlägt, begrüsst er grundsätzlich. Allerdings sei der Zeitpunkt Anfang November «zu ambitiös» gewählt. Dies, weil die Beteiligten einen enormen Aufwand hätten, um die Aktionswoche zu planen und umzusetzen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Impfwoche auf Ende November zu verschieben.
Schliesslich ist der Kanton ebenso wie der Bund daran interessiert, die Impfkampagne grundsätzlich nochmals zu intensivieren, damit sämtliche Corona-Massnahmen aufgehoben werden können. Jedoch solle die finanzielle Entschädigung für die Kantone flexibler gestaltet werden. Wer nämlich die Minimalvorgaben des Bundes nicht erreicht, erhält kein Geld. Das sei nicht zielführend, so der Regierungsrat. Sein Vorschlag: «Wenn ein Kanton aufgrund seiner beschränkten Ressourcen nur einen Teil der Minimalvorgaben des Bundes umsetzen kann, ist er mit einer anteilmässigen Finanzierung zu unterstützen.»
(vro)