Lenzburg

Handy am Steuer benutzt: Fünf Sekunden kosten Chauffeur 700 Franken

24.04.2022, 16:23 Uhr
· Online seit 24.04.2022, 16:23 Uhr
Ein Chauffeur benutzte während der Fahrt auf der Autobahn sein Telefon. Weil er dabei einen Schlenker machte, fiel er der Polizei auf. Seine Tat bestritt er nicht, wegen der hohen Kosten zog er jedoch vor Gericht.
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Ein kurzer Blick aufs Display um eine Nachricht zu tippen, einen Anruf zu machen, oder mit Unterstützung der Navigationsapp den Weg zu finden: Die Nutzung des Handys während man am Steuer eines Fahrzeuges sitzt, ist verboten. Trotzdem richten viele Verkehrsteilnehmende den Blick regelmässig während der Fahrt aufs Display statt auf die Strasse.

Auch Ivan (Name geändert) liess sich während seiner Fahrt auf der Autobahn Höhe Lenzburg für einige Sekunden von seinem Telefon ablenken. Dabei kam er mit seinem Lieferwagen von der Spur ab, befuhr kurz den Ausfahrtsstreifen, bevor er den Wagen zurück auf die Fahrspur lenkte.

Dieser Schlenker wurde Ivan zum Verhängnis. «Wäre dieser Spurwechsel nicht passiert, hätte die Polizei wahrscheinlich nichts bemerkt», sagte Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. Zur Verhandlung kam es, weil Ivan Einspruch gegen den Strafbefehl erhob. Er bestreitet den Sachverhalt zwar nicht, doch die Busse von 300 Franken und die Strafbefehlsgebühr empfindet er als zu hoch.

Ohne Navi geht es nicht

Der Slowene arbeitet für ein Transportunternehmen als Chauffeur. Auch an einem Montagmorgen im September 2021 war er mit einem Lieferwagen unterwegs. Das Handy hatte er für die Fahrt in eine Halterung montiert und es als Navigationsgerät genutzt, erklärt Ivan.

Nach einem Anruf aus dem Geschäfts sei die Anzeige des Navis auf seinem Telefon nur noch im Hintergrund gelaufen. «Ich bin nicht in der Schweiz geboren. Ich muss alles mit dem Navi machen», sagte der Chauffeur. Er habe das Telefon also aus der Halterung genommen um zu sehen, wann er die Autobahn verlassen müsse. «Das waren höchsten fünf Sekunden.» Er habe weder ein SMS geschrieben, noch das Handy am Ohr gehabt, sagt Ivan.

Sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht bestätigt Ivan, dass er während des Fahrens sein Telefon benutzt hatte. «Dann frage ich mich, wieso sie heute hier sind», sagte Aeschbach. Er habe auf seine Anfragen bei verschiedenen Stellen keine Antwort erhalten, sagt Ivan.

Im Gespräch mit dem Gerichtspräsidenten kristallisierte sich heraus, dass sich Ivan vor allem an den hohen Kosten störte. Nebst der Busse von 300 Franken ist es nun auch noch die Strafbefehlsgebühr von 400 Franken. «Es ist nicht logisch, dass die Gebühr höher ist als die Busse», fand Ivan.

Ein kostengünstiges Gespräch

Der Gerichtspräsident machte ihm klar, dass er an den Kosten wenig ändern könne. «Hätten Sie das Telefon am Ohr gehabt, hätte es nur eine Busse von 100 Franken gegeben. Bei der Manipulation des Telefons wird es aber automatisch mehr.» Er riet Ivan dazu, seine Einsprache zurückzuziehen, damit nicht noch zusätzliche Kosten für die Verurteilung anfallen.

Der Chauffeur hätte sich im Vorfeld auch bei einem Anwalt beraten lassen können, erklärte Aeschbach. Das kurze Gespräch mit ihm als Gerichtspräsidenten komme ihn aber günstiger. Ivan zog seine Einsprache zurück und vereinbarte für die Gerichtskosten eine Ratenzahlung. «Es ist ein teures Lehrgeld, aber mit dem Natel beim Fahren kann man selten sparen», schloss Aeschbach.

(Anja Suter, Aargauer Zeitung)

veröffentlicht: 24. April 2022 16:23
aktualisiert: 24. April 2022 16:23
Quelle: Aargauer Zeitung

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