Aargau/Solothurn

Hansi Voigt gewinnt Twitter-Prozess gegen Andreas Glarner vor Bezirksgericht Bremgarten

Glarner gegen Voigt

Freispruch für Hansi Voigt im Twitter-Prozess

07.02.2024, 19:07 Uhr
· Online seit 07.02.2024, 12:54 Uhr
Der Medienunternehmer Hansi Voigt hatte den Aargauer SVP-Politiker Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Glarner hatte Voigt angezeigt, was einen Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft zur Folge hatte. Dieser wurde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bremgarten verhandelt.

Quelle: Tele M1 / Adrian Remund / ArgoviaToday / Severin Mayer

Anzeige

Am Mittwoch haben sich Medienunternehmer Hansi Voigt und der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner vor dem Bezirksgericht in Bremgarten getroffen. Grund war ein Tweet, den Voigt im Dezember 2022 auf der Social-Media-Plattform X (damals Twitter) abgesetzt hatte. In diesem hatte er Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Der hatte Voigt daraufhin angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verurteilte Voigt daher per Strafbefehl wegen Beschimpfung und übler Nachrede zu einer Busse von 1000 Franken, wie der «Tages-Anzeiger» im August 2023 geschrieben hatte.

Über drei Stunden Verhandlung

Glarner sei durch die Äusserungen in seinem Ansehen diskreditiert und sein Leumund sei geschädigt worden, hiess es demnach im Strafbefehl. Hansi Voigt stellte sich gegenüber der Zeitung weiter auf den Standpunkt, dass Glarner «ein Rechtsextremist ist», er entschuldigte sich lediglich für das «Gaga». Dazu wurde der Fall an die nächste Instanz weitergezogen.

Daher beschäftigte sich das Bezirksgericht Bremgarten am Mittwoch mit dem Fall. Nach über drei Stunden Verhandlung hat das Gericht den Journalisten Hansi Voigt von den Vorwürfen freigesprochen. Die Kosten gehen zulasten der Staatskasse.

Kein strafrechtlicher Diskurs

Der Richter begründet das Urteil so, dass das Strafrecht den Begriff «Rechtsextremist» nicht werten könne. Voigt habe keine Grenze überschritten, die strafrechtlich relevant sei, sagt Einzelrichter Lukas Trost. «Rechtsextremist» bezieht sich auf den politischen Stil. «Es ist ein politischer und kein strafrechtlicher Diskurs», heisst es weiter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Glarner hat gegenüber Tele M1 angedeutet, dass er das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen wolle. In der Vergangenheit habe er in ähnlichen Fällen «schliesslich immer gewonnen».

Hansi Voigt hingegen zeigt sich mit dem Entscheid sehr zufrieden. «Es ist natürlich immer schön, freigesprochen zu werden.» Schliesslich habe Glarner ihn angezeigt und nicht andersherum. «Grundsätzlich war das Urteil meiner Meinung nach sehr eindeutig. Ich gehe davon aus, dass es sehr schwierig wird, dieses auch in der nächsten Instanz umzustürzen. Da die höheren Instanzen tendenziell noch mehr auf die verfassungsmässigen Grundsätze eingehen – wie Meinungsäusserungsfreiheit und so weiter», so Voigt.

veröffentlicht: 7. Februar 2024 12:54
aktualisiert: 7. Februar 2024 19:07
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch