Der Staatsanwalt sei nicht ausspioniert worden und es habe auch keine illegalen Durchsuchungen in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft gegeben, heisst es in der Stellungnahme vom Dienstagmorgen. Auch seien keine E-Mails abgefangen oder Mailkonten überwacht worden. Abklärungen hätten zudem ergeben, dass die internen Informationen, die angeblich von Informanten an den Polizeioffizier weitergeleitet worden seien, aufgrund von Zeitverhältnissen und Abläufen nicht von einem internen Praktikanten der Kapo stammen könnten. Dies hätten erste Abklärungen ergeben.
Schliesslich wehrt sich das DVI auch gegen die Behauptung, der Generalsekretär habe bei der Einreichung der Strafanzeige beratend mitgewirkt. «Der Anwalt des Anzeigers hat der Leitung des DVI im Mai 2021 schriftlich mitgeteilt, sein Mandant habe Kenntnis von begangenen strafbaren Handlungen und ersuche um Entbindung vom Amtsgeheimnis. Aus der Information des Anwalts ging nicht hervor, dass bei diesen Straftaten ein Bezug zu leitenden Staatsanwälten besteht», heisst es im Schreiben.
Der Generalsekretär habe den Anwalt schliesslich auf die gesetzliche Situation hingewiesen, dass Angehörige des Polizeikorps verpflichtet seien, alle strafbaren Handlungen, von denen sie in ihrer amtlichen Tätigkeit Kenntnis erhalten, anzeigen müssen. Das sagte DVI-Vorsteher Dieter Egli auch gegenüber TeleM1. Die Entscheidung, die Anzeige tatsächlich einzureichen, habe der Polizist aber selbst getroffen.
Fall wird weiter untersucht
Trotzdem soll der Fall nun aufgeklärt werden. Das DVI will die Untersuchungen zu Abläufen und Sachverhalten weiterführen und zu gegebener Zeit weiter informieren.
Hintergrund ist ein Bericht der «Aargauer Zeitung» vom Samstag. Demnach soll ein Polizeioffizier gegen zwei leitende Staatsanwälte ermittelt haben und dabei illegale Methoden angewandt haben. Er soll beispielsweise Mails abgefangen haben. Ausserdem soll er Informationen von einem Spitzel erhalten haben. Einen Ermittlungsauftrag habe es nicht gegeben.
(red)