· Online seit 15.09.2021, 19:30 Uhr
Quelle: TeleM1
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Die 58-jährige Zurzibieterin musste sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht verantworten. Gefortdert hat die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Haftstrafe von 24 Monaten. Das Gericht hat jedoch zugunsten der Angeklagten entschieden, da man nicht nachweisen konnte, dass die Mieterin das Feuer gelegt hatte. So muss sie 180 Tagessätze à 30 Franken unbedingt und eine Busse von 500 Franken zahlen.
Was die Staatsanwaltschaft zu diesem Urteil sagt, erfährst du im Video.
(red.)
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