Trotz des schönen Wetters wird vom Baden in den meisten Aargauer Gewässern dringend abgeraten. Der Kanton bittet die Bevölkerung weiterhin, die Uferzonen von Flüssen und Bächen gänzlich zu meiden. Für zahlreiche Gewässer gilt wegen des Hochwassers immer noch Gefahrenstufe 4 oder 5.
Leichtsinniges Verhalten kann andere in Gefahr bringen
Auch die Kantonspolizei Aargau rät dringend davon ab, sich an - geschweige denn in - Flüssen aufzuhalten. Mediensprecher Bernhard Graser macht deutlich, wie ernst die Lage ist: «Wenn man jetzt auf die Aare, die Reuss, die Limmat oder auch auf den Rhein schaut, dann sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man da nicht drauf geht – weder mit einem Boot, noch mit einem Stand-Up-Paddle und auch nicht schwimmend. Es ist schlicht und einfach zu gefährlich. Vorläufig ist es tabu, auf diese Flüsse zu gehen.»
Wer sich trotz der Warnungen in einen Fluss begebe, der bringe nicht nur sich selber, sondern auch andere in Lebensgefahr, so Graser. Gerade für die Rettungskräfte sei die aktuelle Lage eine grosse Herausforderung: «Jede Rettungsorganisation tut natürlich ihr Bestes, um Menschen aus Notsituationen zu retten. Wenn man momentan aber auf gewisse Flussabschnitte schaut, was dort abgeht, wie die Wassermassen toben, dann müssen die Rettungsorganisationen auch auf ihre eigene Sicherheit schauen.»
Das Baden im Hallwilersee hingegen ist grundsätzlich möglich. Laut Bernhard Graser von der Kantonspolizei Aargau sollte man aber auch dort vorsichtig sein: «Der Hallwilersee und kleine Bäche sind weniger ein Problem, man sollte sich aber trotzdem aufpassen, sich nicht unnötig in Gefahr begeben und warten, bis die Wasserpegel wieder gesunken sind.»
Versicherung kann Schadenszahlung verweigern
Muss ein leichtsinniger Schwimmer oder Böötler gerettet werden, ist dies nicht nur eine Angelegenheit der Rettungskräfte, sondern auch ein Versicherungsfall. Bei den AXA Versicherungen seien während den Unwettern in der vergangenen Woche zwar keine Personenschäden eingegangen, wie Alfred Egg, Leiter Schadenfälle bei der AXA Schweiz, gegenüber ArgoviaToday bestätigte. Aber: Würde jemand zu Schaden kommen, wenn er oder sie sich trotz Warnungen an oder ins Wasser begibt, müsste die geschädigte Person mit Leistungskürzungen rechnen. Dabei komme es aber darauf an, wie die Person versichert ist. Wer obligatorisch über den Arbeitgeber versichert ist, dem könnten höchstens Taggeldleistungen (das sind die Zahlungen, die bei einem Erwerbsausfall den Lebensunterhalt sichern) gekürzt werden. Für Schülerinnen und Schüler, Selbstständige oder Nicht-Berufstätige gelten andere Regeln – diese Personengruppen unterliegen nicht dem UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung), sind also nicht obligatorisch, sondern privat versichert. Hier könnten einfacher und umfänglichere Kürzungen vollzogen werden.
Am sichersten ist es in der Badi
Wer bei den hohen Temperaturen diese Woche eine Abkühlmöglichkeit sucht, geht also am besten in die Badi. Die Badi im Schachen in Aarau, der SchüWo Park in Wohlen oder auch die Badi Lenzburg sind geöffnet. Die Badis in Olten und in Suhr sind immer noch geschlossen, da bei der Überflutung ein Grossteil der Technik zerstört wurde.
Hier findest du eine Übersicht aller Freibäder im Kanton Aargau.