Aargau/Solothurn

Hohe Gebühren für Strafbefehle im Kanton Aargau – eine Motion will das nun ändern

Überrissen?

Aargauer Strafbefehle fallen durch besonders hohe Gebühren auf

· Online seit 08.03.2022, 07:45 Uhr
Der Kanton Aargau ist Schweizer Meister bei der Höhe der Gebühren für Strafbefehle. Wie ein Vergleich von Comparis zeigt, erhebt kein Kanton höhere Strafbefehlsgebühren. Eine Motion im Grossen Rat will das nun ändern.
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Comparis hat im November die Strafbefehlsgebühren für eine Geschwindigkeitsüberschreitung verglichen. Dabei zeigte sich, dass die dafür berechnete Gebühr von 500 Franken im Aargau zehnmal höher ist als im Kanton Neuenburg. Dort ist die Gebühr mit 50 Franken am tiefsten. Sind die Gebühren im Aargau also zu hoch?

Nicht nur hohe Gebühren für Verkehrssünder

Viele Strafbefehle betreffen Vergehen im Strassenverkehr. Deshalb fand der Comparis-Vergleich wahrscheinlich auch im Rahmen von Verkehrsvergehen wie zu hohe Geschwindigkeiten statt. Wie aber aus der Liste der rechtsgültigen Strafbefehle des Kantons Aargau aus dem Monat Januar hervorgeht, fallen die Strafbefehlsgebühren nicht nur bei Verkehrsdelikten deutlich höher als die eigentliche Busse aus. Auch bei Drohungen ist dies der Fall. So musste beispielsweise ein Mann aus Aarau eine Busse in der Höhe von 300 Franken bezahlen, weil er einem Polizisten gedroht hatte. Bei einer Polizeikontrolle zeigte er sich laut Strafbefehl «teilweise unkooperativ gegenüber der Patrouille der Stadtpolizei Aarau». Deshalb wurde der Mann auf den Polizeiposten gebracht. Während des Transports sagte der Verurteilte zu einem Polizisten, dass sich dieser in Acht nehmen solle, da er dem muslimischen Glauben angehöre. Weil der Polizist nach Dienstende körperliche Gewalt befürchtete, kam es zum Verfahren. Die Gebühr fiel mit 800 Franken mehr als doppelt so hoch aus wie die Busse.

Motion im Grossen Rat will Gebühren senken

Ein Dorn im Auge sind diese hohen Strafbefehlsgebühren den drei Aargauer Grossräten Emanuel Suter (SVP), Christoph Riner (SVP) und Uriel Seibert (EVP). In einer Motion fordern sie den Regierungsrat auf, dass in Strafverfahren, die ausschliesslich zu einer Busse führen, die Strafbefehlsgebühr in der Regel maximal zwei Drittel der Busse betragen darf. Beim oben genannten Beispiel mit der Drohung (300 Franken Busse) wäre anstellte einer Gebühr von 800 Franken also maximal eine Gebühr von 200 Franken möglich. «Jedes staatliche Handeln muss verhältnismässig sein», sagt Motionär Emanuel Suter auf Anfrage von ArgoviaToday. Diese Verhältnismässigkeit stimme nicht mehr. «Vor einigen Jahren wurde die Gebühr deutlich nach oben gesetzt. Ich bin der Meinung, dass man da über die Stränge geschlagen hat», so Suter weiter. Damit spricht der SVP-Grossrat das Dekret über die Verfahrenskosten aus dem Jahr 2013 an. Damals beantragte der Aargauer Regierungsrat eine Erhöhung der Gebühren für die Strafbefehlsverfahren, um den Kostendeckungsgrad der Staatsanwaltschaft zu erhöhen. Damals lag die Gebühr zwischen 39 und 1560 Franken. Im Jahr 2015 wurde die Erhöhung dann gesetzlich verankert. Seitdem liegt die Gebühr zwischen 200 und 10'000 Franken. Die Gebühren wurden also fast versechsfacht.

Zu hohe Gebühren bei der Aargauer Staatsanwaltschaft?

Für Grossrat und Motionär Emanuel Suter stellt sich nun die Frage der Bürgerfreundlichkeit. «Ich habe das Gefühl, dass es zum Teil einen Staatsverdruss gibt, weil Leute mit einer tiefen Busse für ein Vergehen bestraft werden und wegen der hohen Gebühren viel mehr bezahlen müssen.» Die Härte des Vergehens entspräche dann nicht mehr der Höhe des zu bezahlenden Gesamtbetrags. Und schliesslich würden Staatsanwaltschaften in anderen Kantonen mit tieferen Gebühren ebenfalls kostendeckend arbeiten, so Suter weiter. Doch würde das auch im Aargau gehen? Diese Frage beantworten weder die Staatsanwaltschaft noch das zuständige kantonale Departement. Gegenüber ArgoviaToday heisst es, dass man zu laufenden politischen Geschäften keine Stellung nimmt.

Laut dem Aargauer Volkswirtschaftsdepartement wird der Regierungsrat zur Motion aber voraussichtlich noch in diesem Frühling Stellung nehmen.

veröffentlicht: 8. März 2022 07:45
aktualisiert: 8. März 2022 07:45
Quelle: ArgoviaToday

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