Aargau

Illegal Abfall entsorgt oder Gewässer verschmutzt: Staatsanwaltschaft büsst Umweltsünder

· Online seit 02.07.2022, 07:32 Uhr
Im Aargau wurden mehrere Personen gebüsst, weil sie die Umwelt geschädigt oder fahrlässig mit gefährlichen Substanzen umgegangen sind.
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Eine 22-Jährige hat am 23. Januar in einem Waldstück in Riken illegal eine Tasche mit Haushaltsabfällen entsorgt. Darin befanden sich Zeitungen, Karton, Lebensmittel und eine Pfanne. Dies geht aus dem Strafbefehl hervor, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Die Frau, die im Kanton Zug wohnhaft ist, wurde nun von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen «Übertretung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz durch Ablagern von Abfall ausserhalb von bewilligten Deponien» mit einer Busse von 300 Franken bestraft. So die «AargauerZeitung». Mit den Auslagen der Polizei und den Strafbefehlsgebühren kommt sie das Vergehen auf knapp 800 Franken zu stehen.

Plastik im Garten verbrannt

Ähnlich ergeht es einer 66-jährigen Rentnerin, sie hat im März in ihrem Garten in Neuenhof Abfälle verbrannt, unter anderem behandeltes Holz und Plastik – allerdings nur in Kleinmengen, wie es im Strafbefehl heisst. Sie wusste offenbar nicht, dass dies in der Schweiz verboten ist, doch bekanntlich schützt dies nicht vor einer Strafe: Die Frau muss eine Busse von 300 Franken und Strafbefehlsgebühren und Auslagen über gut 450 Franken bezahlen.

Fahrzeug hat Öl verloren

Ein 26-jähriger Kosovare wird gebüsst wegen dem «fahrlässigen Verursachen einer Havarie mit wassergefährdenden Stoffen». Dies weil er an einem Abend im April innerhalb von Merenschwand von einer Tiefgarage zu einem Aussenparkplatz fuhr, dabei verlor sein Fahrzeug Öl. Dieses verteilte sich auf der Strasse – als er die blinkende Öllampe und die Spur, die sein Auto hinterlassen hatte, bemerkte, fuhr er zurück in die Tiefgarage und versuchte, den Platz mit Wasser zu reinigen.

Danach fuhr er zurück, ohne den Vorfall zu melden. Das hat nun eine Busse von 800 Franken zur Folge, die Strafbefehlsgebühren und die Auslagen von zusammen gut 600 Franken muss er ebenfalls bezahlen.

Diesel gelangte in Alikerbach

Ein 22-jähriger Landmaschinenmechaniker wird wegen des gleichen Vergehens gebüsst: Am 12. Februar meldete eine Person dem Notruf, dass der Alikerbach in Sins verschmutzt sei. Offenbar stank es auch stark nach Treibstoff.

Die aufgebotene Feuerwehr konnte nichts mehr ausrichten. Eine Kanalreinigungsfirma musste eingreifen: Eine Spülung mit gleichzeitigem Absaugen eines Schachts und einer Rohrleitung brachte schliesslich den gewünschten Erfolg.

Die Ermittlungen zeigten, dass der Aargauer einen Tank gereinigt hatte, und verschmutztes Wasser in einem Eimer aufgefangen hat. Dieser kippte um, so gelangte Diesel in einen Schacht und schliesslich in den Bach. Auch er unterliess es, der Polizei den Unfall zu melden. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 6600 Franken gebüsst. Bezahlen muss er die Busse über 1600 Franken, die Strafbefehlsgebühren von 900 Franken und die Polizeikosten über knapp 130 Franken.

Chemikalie in den falschen Tank geschüttet

Ein weiterer Aargauer wird gebüsst, weil er unvorsichtig war, allerdings hat er keine Umweltsünde begangen: Er hatte im Juni vergangenen Jahres die Desinfektionsanlage seines Swimmingpools aufgefüllt. Dabei goss der Beschuldigte eine unbekannte Menge der Chemikalie «pH-Minus flüssig», die Schwefelsäure beinhaltet, in einen falschen Behälter. In diesem befand sich eine andere Chemikalie, durch die Reaktion entstand innert kürzester Zeit Chlorgas, wie es im Strafbefehl heisst.

Bereits kleine Konzentrationen können zu Reizungen und Husten führen, bei grösseren Konzentrationen kann es zu einer lebensbedrohlichen Schädigung der Lungenbläschen kommen. Mit seiner Unvorsichtigkeit habe er auch die Gesundheit seiner Frau gefährdet, die sich im selben Gebäude befand, heisst es im Strafbefehl. Der 80-Jährige wird wegen «fahrlässiger Übertretung des Chemikaliengesetzes» mit einer Busse von 500 Franken bestraft, hinzu kommt die Strafbefehlsgebühr über denselben Betrag.

veröffentlicht: 2. Juli 2022 07:32
aktualisiert: 2. Juli 2022 07:32
Quelle: Aargauer Zeitung

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