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Im Aargau gilt doch keine Sitzpflicht in Bars

03.12.2021, 19:43 Uhr
· Online seit 03.12.2021, 17:53 Uhr
Nur einen Tag, nachdem der Kanton Aargau mehrere Verschärfungen der Corona-Massnahmen bekannt gegeben hat, korrigiert er einen wesentlichen Entscheid im Bereich Gastronomie und Veranstaltungen bereits wieder.
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Der Aargauer Regierungsrat hatte am Donnerstag eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation in Restaurants, Bars, Clubs und Veranstaltungen beschlossen – sowohl im Innen- wie auch im Aussenbereich. Nun schwenkt die Kantonsregierung auf die schwächere Variante des Bundesrates um: «Betriebe und Veranstalter mit Zertifikatspflicht können Zutritt auf Geimpfte und Genesene beschränken. Bei 2G entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht (bei Konsumation)». Heisst also für den Kanton Aargau: In Betrieben, die ab Samstag 2G einführen, müssen die Gäste keine Maske tragen und müssen auch nicht zwingend im Sitzen essen und trinken.

Quelle: TeleM1

Wie Michel Hassler, Sprecher des Aargauer Gesundheits-Departements DGS auf Anfrage sagt, entspricht dies «einer zusätzlichen Option, die wir der Gastrobranche bieten möchten. Deshalb haben wir nun rasch reagiert». Den Vorwurf, dass die Kantonsregierung zurück gekrebst sei, lässt Hassler nicht gelten. «Die nun getroffene 2G-Regelung war nicht Teil der bundesrätlichen Konsultation in der vergangenen Woche. Sie kam für uns entsprechend überraschend».

Für die Aargauer Weihnachtsmärkte ändert sich nichts an den bisher verordneten Massnahmen. Es gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht, und die Konsumation von Speisen und Getränken in allen Gastrobereichen muss im Sitzen erfolgen. Ausnahmen sind Glühwein- und andere klassische Marktstände.

veröffentlicht: 3. Dezember 2021 17:53
aktualisiert: 3. Dezember 2021 19:43
Quelle: ArgoviaToday

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