Aargau/Solothurn

Im Aargau wurde ein Mann (38) mit starker Beeinträchtigung ausgenutzt – Täter verurteilt

Strafbefehl

Mann (37) mit starker Beeinträchtigung ausgenutzt und erpresst – Täter verurteilt

· Online seit 29.04.2024, 17:18 Uhr
Zwei ehemalige Mitbewohnende eines geistig beeinträchtigten Mannes in einem Aargauer Wohnheim haben von ihm Geld und Zigaretten im Wert von über 40'000 Franken erpresst. Nun wurden sie von der Aargauer Staatsanwaltschaft zu Geldstrafen verurteilt.
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Im Wynental ist ein 37-jähriger Mann mit starker kognitiver Beeinträchtigung in einem Wohnheim von zwei ehemaligen Mitbewohnenden ausgenutzt und erpresst worden.

Drohungen steigerten psychischen Druck

Während mehr als zwei Jahren haben die beiden Beschuldigten Bargeld und Zigaretten verlangt, wie aus dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht. Die Forderungen wurden in unregelmässigen Abständen per Whatsapp-Nachrichten gestellt. Wenn das Opfer sich nicht zurückmeldete, wurde es mit Anrufen unter Druck gesetzt, im Minutentakt kontaktiert oder die beiden Beschuldigten drohten ihm mit dem Abbruch der Freundschaft.

Beim 37-Jährigen stieg der psychische Druck immer weiter an, weil die Beschuldigten ihm das Gefühl gaben, dass er sie enttäuscht. Das habe er aufgrund seiner Beeinträchtigung als sehr schlimm empfunden, heisst es in dem Strafbefehl weiter.

Über 40'000 Franken abgezockt

Die Angeklagten handelten in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. Eine 33-jährige Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 600 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 100 Franken und Gebühren von 800 Franken. Sie hatte Geld in Höhe von fast 560 Franken ergaunert. Das Geld muss sie zurückzahlen. 

Der zweite Beschuldigte – ein 26-jähriger Mann – wurde ebenfalls verurteilt, sich absichtlich unrechtmässig bereichert zu haben. Er hatte vom Opfer insgesamt rund 40'000 Franken gefordert und erhalten. Auch er muss eine bedingte Geldstrafe bezahlen, diese beläuft sich auf 900 Franken. Auch diese wird aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 200 Franken und Gebühren von 800 Franken. Der Schadenersatz muss auf dem zivilen Weg eingefordert werden. Beide Urteile werden im Strafregister eingetragen. 

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veröffentlicht: 29. April 2024 17:18
aktualisiert: 29. April 2024 17:18
Quelle: ArgoviaToday

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