Es wirkt schon ein bisschen abstrus, was der Wohler Anzeiger in diesen Tagen schreibt. Im beschaulichen Berikon kam es zum Kuhglocken-Knatsch. Die Gemeinde Berikon war nicht auf die Klage eingetreten, weil im Polizeireglement Berikons die Kuh- und Kirchenglocken vom Nachtruhegebot ausgenommen sind. Dies nahm ein Anwohner so nicht hin und führte Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Dieses musste sogar einen Fachspezialisten beiziehen, um die Frage zu klären: «Ist die Tradition des Kuhglockentragens höher zu gewichten als das Ruhebedürfnis der Menschen?»
Fachspezialist musste entscheiden
Die Antwort: Nein, ist sie nicht. So gilt in Berikon mit Urteil der Rechtsabteilung des BVU: Zwischen 22 und 7 Uhr bleiben die Kühe auf dem in der Beschwerde genannten Dorfareal nackt – also ohne Glocke. Davon liess sich der Fachspezialist auch nicht durch diverse Einwände des betroffenen Tierhalters abbringen. Dieser argumentierte zum Beispiel damit, dass er anhand der Glocken hören würde, wenn eines der Tiere in der Nacht entwischt. Laut Spezialist sei das im Siedlungsgebiet aber keine grosse Gefahr; man würde entlaufene Kühe schnell wieder finden. Das Urteil ist laut SRF nun rechtsgültig. Der betroffene Bauer würde dies akzeptieren und liesse seine Kühe fortan ohne Glocken auf der Weide – und zwar Tag und Nacht.
Für die Gemeinde bedeutet das Urteil nun, dass sie ihr Polizeireglement anpassen müssen.
(red.)