Die entsprechende Bestimmung sei zwingend einzuhalten und gelte für alle Mitglieder des Wahlbüros und Hilfspersonen, schrieb der Regierungsrat in einer am Freitag veröffentlichten Antwort zu einer Interpellation im Grossen Rat.
Diese Bestimmung hat Mitte-Grossrätin Karin Koch Wick, die wie ihre beiden Töchter selbst für den Nationalrat kandidierte, offenbar nicht ganz verstanden. Die 57-jährige Rechtsanwältin aus Bremgarten stellte dem Regierungsrat zahlreiche Frage zu einem vom Kanton verschickten Kreisschreiben an die Wahlbüros.
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Aufklärung für Rechtsanwältin
Der Regierungsrat klärt die Mitte-Politikerin auf vier A4-Seiten über die Rechtslage auf. Aus dem Gesetz gehe klar hervor, auch gewählte Wahlbüro-Mitglieder seien von der Ermittlung der Ergebnisse ausgeschlossen, wenn sie in der auszuzählenden Wahl als Kandidierende beteiligt seien.
Wichtig sei, dass jeder Wähler und jede Wählerin davon ausgehen könne, dass die Ermittlung des Wahlergebnisses von einem korrekt besetzten sowie unvoreingenommenen, unparteiischen und unabhängigen Gremium vorgenommen werde.
Wahlbüros sind verantwortlich
Es liege in der Zuständigkeit der Gemeinde, das Wahlbüro zusammenzusetzen, damit kein Anschein einer Beeinflussung entstehe, schrieb der Regierungsrat weiter. In den Gemeinden zähle meistens das gleiche Wahlbüro die Stimmen für den National- und Ständerat aus.
Mit diesen Arbeiten ist laut Regierungsrat nicht nur die eigentliche Auszählung gemeint, sondern bereits das Öffnen der Kuverts und das Sortieren der Wahlzettel.
Dabei werde eine strikte Trennung der beiden Wahlen meist nicht möglich sein - ausser es stünden unterschiedliche Teams zur Verfügung. Die Teams müssten auch räumlich getrennt sein.
(sda)