3G-Regel

In diesen Aargauer Spitälern gilt eine Zertifikatspflicht

23.09.2021, 19:07 Uhr
· Online seit 23.09.2021, 19:02 Uhr
Seit Donnerstag gilt in den meisten Spitälern in und um den Kanton Aargau für Besucherinnen und Besucher eine Zertifikatspflicht. Davon ausgenommen sind Extremsituationen. Doch nicht alle Aargauer Spitäler haben sich für die Einführung der 3G-Regelung entschieden.
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Mehrere Spitäler haben seit Donnerstag eine Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher eingeführt. Dazu gehören das Kantonsspital Baden, Kantonsspital Aarau, das Spital Zofingen, das Kantonsspital Olten sowie die Hirslanden Klinik Aarau. Personen, welche weder geimpft, genesen noch getestet sind, dürfen somit keine Besuche mehr in den Spitälern abhalten, ausser in Extremsituationen.

Eintritt ohne Zertifikat in Ausnahmesituationen möglich

«Der Nachweis eines Covid-Zertifikats gilt für alle Personen, die sich im KSB aufhalten», so Vivien Wassermann, Medienbeauftragte des Kantonsspitals Baden, gegenüber ArgoviaToday. Ausnahmen gibt es nur bei einer Extremsituation. «Ob es sich um eine Extremsituation handelt, bestimmt der behandelnde Arzt und die Pflegefachperson vor Ort», so Wassermann. Denn gemäss Schutzkonzept des KSB kann eine Begleitperson ohne gültiges Zertifikat nur im Falle einer solchen Extremsituation eingelassen werden. In solch einer Situation wird dann jedoch auf der entsprechenden Zielabteilung ein Antigen-Schnelltest nachgeholt.

Auch im Kantonsspital Aarau gelten Sonderregelungen, wie Boris Rauscher, Mediensprecher des Kantonsspitals Aarau, sagt: «Müssen Patientinnen und Patienten von einer Begleitperson unterstützt werden, gilt für diese lediglich eine Zertifikat-Empfehlung und keine Pflicht.» Ebenfalls von der Zertifikatspflicht befreit sind werdende Väter, Eltern von hospitalisierten Kindern, Angehörige von unterstützungsbedürftigen Personen sowie Angehörige von Sterbenden.

Ein Mund-Nasen-Schutz und die Händehygiene bleibt weiterhin in allen Spitälern, trotz 3G-Regelung, bestehen.

Anders sieht es bei den Patienten aus. «Unabhängig von einem Zertifikat werden alle Patienten behandelt», so Vivien Wassermann. Stationäre Patienten sollen jedoch, sofern vorhanden, ein gültiges Zertifikat vorweisen können. Falls diese jedoch keines haben, wird ein einmaliger Covid-Abstrich gemacht.

Keine Zertifikatspflicht in Menziken und Muri

Doch nicht alle Spitäler haben sich für eine Einführung der Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher entschieden. So etwa das Spital Menziken sowie das Spital Muri. Bei ihnen basiert die Zertifikatspflicht weiterhin auf dem Entscheid des Bundes, wie die Spitäler gegenüber ArgoviaToday erläutern. «Wir behalten uns vor, dies bei Bedarf jeder Zeit anzupassen», so Monica Stasiak, Direktionsassistentin des Spital Menziken. Lediglich in der Cafeteria gilt eine Zertifikatspflicht für Personen über 16 Jahre sowie für alle externen Besucher.

Das Spital Muri hat sich dazu entschieden, keine Zertifikatspflicht einzuführen, da sie mit ihrem bisherigen Schutzkonzept gute Erfahrungen gemacht haben.

(mbr.)

veröffentlicht: 23. September 2021 19:02
aktualisiert: 23. September 2021 19:07
Quelle: ArgoviaToday

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