In vielen Aargauer Gemeinden fanden Ende September die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat statt. Die meisten Gemeinden konnten ihre Exekutive besetzen. In einigen braucht es am 28. November aber einen zweiten Wahlgang. Unsere Karte zeigt dir, ob es auch in deiner Gemeinde noch Kandidatinnen oder Kandidaten braucht.
Möchtest du dich in deiner Gemeinde engagieren, musst du dich etwas sputen. Wählbar im 2. Wahlgang ist laut dem Gesetz über die politischen Rechte nur, wer innerhalb von 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, gibt es eine Nachmeldefrist von 5 Tagen, in der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine weiteren Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen in stiller Wahl gewählt. Sonst kommt es zur Wahl an der Urne.
(maw)