In einem Neubau ausserhalb der Festung sehe der Regierungsrat wesentliche betriebliche, organisatorische und sicherheitsmässige Vorteile, teilte die Staatskanzlei Aargau am Montag mit. Ein Neubau würde dem Nutzungsbedürfnis optimal entsprechen.
Ein Neubau könne übersichtliche Raumstrukturen, Aussenflächen für Sport und Bewegung sowie optimale Betriebsabläufe schaffen, hiess es weiter.
Auf der Suche nach Standort
Für einen Neubau muss jedoch ein Standort gefunden werden. Der Regierungsrat erteilte dem Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie dem Departement Finanzen und Ressourcen den Auftrag, bis Mitte 2023 einen Standort für den Neubau des Jugendheims zu evaluieren.
Offen ist die Frage, wie die historische Festungsanlage nach einem Neubau genutzt werden könnte. Der Regierungsrat gab ein Konzept in Auftrag.
Die alternativen Nutzungen sollten gemäss Regierungsrat nach Möglichkeit kostenneutral erfolgen. Zur Diskussion steht eine Nutzung für Tourismus, Gastronomie, Kultur, Seminare oder Wohnen.
Jugendliche ab 14 Jahren auf der «Festung»
Das 1893 gegründete Jugendheim Aarburg verfügt über etwas mehr als 40 stationäre Wohnplätze. Auf der Festung werden jugendstrafrechtliche und zivilrechtliche Massnahmen für männliche Jugendliche ab 14 Jahren vollzogen.
Die vom Bund anerkannte Institution hat die Aufgabe, Jugendliche mit pädagogischen und therapeutischen Mitteln dabei zu unterstützen, sich in der Gesellschaft selbstverantwortlich einzugliedern. Die Jugendlichen gehen dort zur Schule oder haben die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren.