Härtefallhilfen

Kanton Aargau verlängert Frist für Gesuche

· Online seit 17.02.2022, 09:59 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat hat die Frist zur Einreichung der Härtefallgesuche verlängert. Dies war notwendig, weil viele Unternehmen die benötigten Jahresabschlüsse nicht innert Frist erstellen konnten.
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Anstatt bis Ende Februar kriegen Aargauer Unternehmen eine Fristerstreckung bis zum 15. April 2022 für das Einreichen ihrer Härtefallgesuche. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, wurde dies notwendig, weil viele Unternehmen die Jahresabschlüsse 2021, die für die Prüfung der ungedeckten Fixkosten notwendig sind, nicht bis Ende Februar erstellen können. Das habe die Praxis gezeigt. Die entsprechende Verordnung wurde durch den Regierungsrat angepasst.

Im Weiteren seien die Volkswirtschaftsdepartement sowie das Finanzdepartement daran, das Härtefallprogramm für das aktuelle Geschäftsjahr umzusetzen. Im Kanton Aargau wird man weiterhin Beiträge für jene Unternehmen sprechen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden. Dies aber maximal für das erste Semester 2022.

(red.)

veröffentlicht: 17. Februar 2022 09:59
aktualisiert: 17. Februar 2022 09:59
Quelle: ArgoviaToday

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