Bezirksgericht Zofingen

Kein Schutzkonzept: Wirt muss Busse zahlen, obwohl er Corona-Massnahmen einhielt

· Online seit 22.12.2021, 20:13 Uhr
Ein Wirt aus Aarburg bekam eine Busse in der Höhe von knapp 3000 Franken, weil er kein Corona-Schutzkonzept vorlegen konnte. Die Massnahmen hat er in seinem Restaurant jedoch fast alle eingehalten. Weil er die Busse nicht akzeptieren wollte, zog er den Strafbefehl weiter.

Quelle: TeleM1

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Vom Desinfektionsmittel bis zu den Plexiglasscheiben, der Restaurantbetreiber des Steakhouse Alvin in Aarburg hielt fast alle Corona-Massnahmen in seinem Steakhouse in Aarburg ein. Nur fehlte ihm das Stück Papier, welches die Massnahmen amtlich belegte: das Schutzkonzept. Als er das nicht vorweisen konnte, flatterte eine saftige Busse ins Haus. «Ich wurde mit knapp 3000 Franken gebüsst. Wir Gastronomen machen momentan alle eine schwierige Zeit durch. Ich finde es nicht fair, dass ich nicht einmal eine Verwarnung bekam», so der Gastronom. Aus diesem Grund hat er den Strafbefehl vor dem Bezirksgericht Zofingen angefochten. Bruno Lustenberger, Aargauer Gastro-Präsident bringt dem Wirt ein gewisses Verständnis entgegen: «Wir hatten schon unzählige verschiedene Konzepte. Die Wirte haben teils gar nicht davon gewusst und darum konnten sie die Massnahmen auch nicht einhalten.»

Das hat der beschuldigte Geschäftsführer am Mittwoch auch vor dem Bezirksgericht Zofingen dem Richter erläutert. Dieser kam ihm dann auch entgegen, da er alle Schutzmassnahmen eingehalten hat. Die Busse wurde auf 400 Franken reduziert. Der Gang vor das Gericht hat sich also gelohnt.

(red.)

veröffentlicht: 22. Dezember 2021 20:13
aktualisiert: 22. Dezember 2021 20:13
Quelle: ArgoviaToday

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