Keine Maskenpflicht mehr für Solothurner Primarschulkinder
Die günstige Entwicklung in den Spitälern sowie der hohe Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ermöglichten es, die Schutzmassnahmen an den Schulen sukzessive zu reduzieren, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mit.
Augenmerk auf Isolation infizierter Kinder
Als wichtige Öffnungsmassnahme für die Schule habe der Bundesrat die Quarantäne gestrichen. Mit ihr könne auch die Maskenpflicht für Primarschulkinder aufgehoben werden. Infizierte Kinder zu isolieren, bleibe jedoch unverändert wichtig und unterbreche Ansteckungsketten, hiess es weiter.
Maskenpflicht ab Sekundarschule und für Erwachsene bis 25. Februar
Die repetitiven Tests haben sich gemäss des kantonalen Volksschulamts als wirkungsvolles Instrument bewährt und werden beibehalten. Das Testintervall wird vom 14. Februar an auf einmal pro Woche reduziert. Die Tests werden zunächst bis Ende März fortgeführt.
Die Maskenpflicht für die Sekundarschule sowie für die an der Primar- und Sekundarschule tätigen erwachsenen Personen gilt unverändert weiter bis am 25. Februar. Die Reihenfolge und das Tempo der Lockerungsschritte hingen von den weiteren Entscheiden des Bundesrates ab, hält das Amt für Volksschulen fest.